Wohnsitzanmeldung in Spanien?

Nach spätestens drei Monaten sollte die Anmeldung des Wohnsitzes "Empadronamiento" beim zuständigen Einwohnermeldeamt "Ayuntamiento" in Spanien erfolgen. 

Die Anmeldung des Wohnsitzes bedeutet nicht die "Residencia", denn diese muss in Spanien separat beantragt werden.

  • Besteht die Möglichkeit, an zwei Orten in Spanien den Wohnsitz anzumelden?

Bei der Frage, ob ein zweiter Wohnsitz in Spanien zulässig ist, lautet die Antwort: Nein. Nach spanischem Recht muss eine Person an ihrem gewöhnlichen Wohnsitz in Spanien angemeldet und nur unter einer Adresse registriert sein.

Die Anmeldung des Wohnsitzes in Spanien schließt einen Wohnsitz in Deutschland NICHT aus.
Am Ende ist dies eine individuelle Entscheidung, ob der Wohnsitz in Deutschland bestehen bleibt oder nicht.

  • Wie geht man bei der Anmeldung des Wohnsitzes in Spanien vor?

​Die Anmeldung des Wohnsitzes in Spanien nennt sich "Empadronamiento". Um das "Empadronamiento" anmelden zu können, ist erst einmal ein Formular, das "Solicitud de Empadronamiento" notwendig. Das Antragsformular "Solicitud de Empadronamiento" ist entweder auf der Website beim zuständigen Rathaus (Ayuntamiento) oder direkt vor Ort erhältlich.

​Das Antragsformular "Solicitud de Empadronamiento" ist auszufüllen und zu unterschreiben und beim zuständigen Einwohnermeldeamt in Spanien einzureichen.

  • ​Welche Dokumente werden für die Wohnsitzanmeldung in Spanien benötigt?

Das ausgefüllte Antragsformular "Formulario "Solicitud de Empadronamiento".

Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass ist vorzulegen.

Bei der Wohnsitzanmeldung (Empadronamiento) in Spanien wird in der Regel die NIE-Nummer (Número de Identificación de Extranjero) benötigt, da diese als Identifikationsnummer für Personen anderer Nationalität (EU-Mitgliedsländer) dient.

Ein Wohnsitznachweis ist vorzulegen: Das kann die letzte Stromrechnung oder der Mietvertrag, respektive der Kaufvertrag "Escritura" einer Immobilie sein.

Bei einem Mietvertrag wird zudem die schriftliche Bestätigung des Vermieters benötigt, dass das Mietobjekt bewohnt werden darf.

Des Weiteren wird eine Quittung benötigt, dass die "IBI" (Zahlungsbestätigung der Grundsteuer) vom Vermieter bezahlt wurde. Je nach Provinz muss vom Vermieter auch die letzte Wasserrechnung vorliegen.

Bei Eigentum werden der Kaufvertrag "Escritura" sowie der Grundbucheintrag und die Zahlungsbestätigung der Grundsteuer "Impuesto sobre Bienes Inmuebles"- IBI" benötigt. 

Je nach Provinz ist ein aktueller Vertrag oder die letzte Rechnung eines Versorgungsunternehmens, z. B. die letzte Wasser-, Strom-, Gas- oder Telefonrechnung u. s. w., vorzulegen.

  • Was ist das "Certificado de empadronamiento"?

Das "certificado de empadronamiento" ist die spanische Meldebescheinigung und wird ausgestellt, sobald der Wohnsitz offiziell in Spanien angemeldet wurde. 

Das "Certificado de Empadronamiento" wird bei vielen weiteren Verwaltungsschritten benötigt: z. B. zur Vorlage bei der spanischen Krankenkasse, um die Gesundheitsversorgung in Spanien zu erhalten, für die schulische Anmeldung Ihrer Kinder, zum Umschreiben oder zur Erneuerung/Verlängerung des Führerscheins, zur Kfz-An- oder Ummeldung und zur Beantragung der Residencia u. v. m.

  • Lebensgemeinschaften oder Gemeinschaften?

Angenommen, eine Person ist bereits in Spanien in einer Immobilie angemeldet. Hier reichen die Unterschrift der Person, die bereits in der Immobilie angemeldet ist, und eine Kopie eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses. Mit der Unterschrift genehmigt die Person, die bereits in einer Immobilie angemeldet ist.

  • Was ist bei der Anmeldung des Wohnsitzes mit Kindern in Spanien zu beachten?

Bei der Wohnsitzanmeldung "Empadronamiento" mit Kindern in Spanien sind ein gültiger Reisepass oder Personalausweis und die Heiratsurkunde und Geburtsurkunde vorzulegen. Kinder benötigen ebenfalls eine NIE-Nummer.

  • Was ist im Fall von Vollmachten zu beachten?

Im Fall einer bevollmächtigten Person ist die Vollmacht zur Anmeldung und eine Kopie eines gültigen Reisepasses oder Personalausweises des Vollmachtgebers vorzulegen.

Hinweis: Die Anforderungen für die Anmeldung des Wohnsitzes können oft von Provinz zu Provinz und von Behörde zu Behörde variieren.

Bei Verwaltungsangelegenheiten besteht die Möglichkeit, auch Unterstützung durch eine deutschsprachige Gestoria oder eines Gestors in Anspruch zu nehmen. Gestoria oder Gestor sind Vermittler zwischen den Bürgern und dem staatlichen Verwaltungsapparat in Spanien. Es lohnt sich, die Preise der Anbieter zu vergleichen. 

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt in Spanien. 

Ihre Ute und Elfi.

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