
Umzug nach Spanien?
Endlich ist der Zeitpunkt Ihres Umzugs nach Spanien in den Blickpunkt gerückt und es ist an vieles zu denken und vieles ist zu erledigen.
Selbst bei einer guten Planung kann es vorkommen, dass in der Hektik des Alltags das Wichtigste aus den Augen verloren geht. Außer den gängigen Vorbereitungen für Ihren Umzug sind auch viele bürokratische Formalitäten im Voraus zu erledigen.
Wir stellen Ihnen Schritt für Schritt einen hilfreichen Leitfaden zu den Fragen, was vor dem Umzug nach Spanien zu erledigen ist.
Steht Ihnen außer Ihrem gültigen Personalausweis oder Reisepass das wichtigste Dokument für Ihren Umzug nach Spanien bereits zur Verfügung?
Ohne die NIE-Nummer (Número de Identidad de Extranjero), eine spanische Identifikations- und Steuernummer, geht so gut wie nichts in Spanien.
Der einfachste und oft der kürzere Weg ist, dass Sie glücklicherweise die NIE-Nummer in Deutschland über ein spanisches Konsulat beantragen können.
Es besteht ebenso die Möglichkeit, die NIE-Nummer in Spanien zu beantragen. Als Bürger der Europäischen Union benötigen Sie die NIE-Nummer innerhalb von 3 Monaten nach Ihrer Ankunft in Spanien.
Es sollte auch berücksichtigt werden, dass aufgrund unterschiedlicher Faktoren längere Wartezeiten für einen Termin zur Beantragung sowie bis zum endgültigen Erhalt der NIE-Nummer in Spanien zu erwarten sind. Welche Voraussetzung gilt für den Antrag und den Erhalt der NIE-Nummer in Spanien?
Bestehen Mitgliedschaften oder Abonnements, Versicherungen?
Mitgliedschaften oder bestehende Abonnements sowie Versicherungen, außer Ihrer Kfz-Versicherung, müssen unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist gekündigt werden.
Wohnsitzabmeldung und Kfz-Abmeldung?
Bei Abmeldung Ihres Wohnsitzes in Deutschland ist dem Einwohnermeldeamt Ihre neue Meldeadresse im Ausland anzugeben. Hier ist auch der Gang zur Kfz-Zulassungsstelle erforderlich. Wenn Sie allerdings noch mit Ihrem KFZ fahren wollen, würde eine Kfz-Abmeldung einige Konsequenzen wie z. B. ein Bußgeld bis hin zu Punkten und ein Fahrverbot mit sich bringen.
Bevor Sie Ihren Wohnsitz und Ihr KFZ in Deutschland abmelden, bestehen die Möglichkeiten, entweder über Ihren Kfz-Versicherer oder über den ADAC (kostenpflichtig) ein sogenanntes Kurzzeitkennzeichen, auch Ausfuhrkennzeichen oder Zollkennzeichen für Überführungsfahrten zu erhalten.
Das "Ausfuhrkennzeichen" ist maximal zwölf Monate oder für einen von Ihnen zu bestimmenden Zeitraum gültig. Mit diesem "Ausfuhrkennzeichen" können Sie sorglos Ihren Wohnsitz und Ihr KFZ bei der Zulassungsstelle in Deutschland abmelden und mit Ihrem KFZ nach Spanien fahren, um Ihren neuen Wohnsitz und Ihr KFZ in Spanien anzumelden. Je nach Kfz-Versicherungsgesellschaft bietet sich die Möglichkeit, dass Ihre Kfz-Versicherung während eines gewissen Zeitraums weiterhin im EU-Raum Gültigkeit hat. Diesbezüglich kann es sinnvoll sein, rechtzeitig die Konditionen mit Ihrer Kfz-Versicherung abzuklären.
Zur Fahrzeug-Ab- sowie Anmeldung in Spanien stellen wir Ihnen aufgrund des Umfangs in unserem separaten Beitrag weitere hilfreiche Informationen bereit.
Einzugsermächtigungen (Lastschriftmandate)?
Falls Einzugsermächtigungen bestehen, müssen Sie ein Schreiben an Ihr Bankinstitut sowie an die Zahlungsempfänger per Post senden.
Bankkonto auflösen?
Es sollte darüber persönlich entschieden werden, ob es tatsächlich sinnvoll ist, das bestehende Bankkonto vor dem Umzug aufzulösen. Es könnte die Möglichkeit bestehen, dass Ihr ehemaliger Arbeitgeber (falls Sie einen neuen Job in Spanien antreten) ein letztes Gehalt oder eventuell noch Urlaubsgeld überweist.
Bei Rentnern könnte die Möglichkeit bestehen, dass Ihre Rentenkasse noch ein letztes Mal Ihre Rentenbezüge überweist.
Je nach persönlichen Kriterien ist zu empfehlen, das Bankkonto erst aufzulösen, wenn Sie in Spanien ein neues Bankkonto eröffnet haben. Bitte klären Sie mit Ihrem Bankinstitut vor Ihrer Auswanderung ab, ob die Schließung oder Auflösung Ihres Bankkontos späterhin und über den Postweg oder auch online bei Ihrem Bankinstitut erfolgen kann.
Sind Sie in Spanien zukünftig berufstätig?
Sie benötigen die Originale Ihrer Diplome, Ihrer Umschulungen u. s. w.
Anerkennung von deutschem Berufsdiplom, Studienabschluss, Arbeitszeugnis und/oder Schulzeugnis?
Sie nehmen in Spanien einen Job an oder begeben sich auf Jobsuche und wünschen die Anerkennung Ihres deutschen Berufsdiploms, Ihres Studienabschlusses, Ihres Arbeitszeugnisses in Spanien.
Um das deutsche Berufsdiplom, Studienabschluss, Arbeitszeugnis in Spanien anerkennen zu lassen, muss von einem vereidigten Übersetzer der deutschen Dokumente eine beglaubigte Übersetzung ins Spanische getätigt werden.
Wichtig zu wissen, dass nur beglaubigte Übersetzungen von deutschsprachigen Dokumenten vom spanischen Ministerium akzeptiert werden.
- Vereidigte Übersetzer finden?
Um vereidigte Übersetzer für beglaubigte Übersetzungen zu finden, ist empfehlenswert, die Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen zu nutzen. Auf der Seite der Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen können vereidigte Übersetzer je nach Sprache die zu Übersetzen ist und je nach Bundesland sowie Stadt gesucht und gefunden werden:
https://www.justiz-dolmetscher.de/Recherche/
Die beglaubigte Übersetzung ist mitsamt einer Kopie des deutschen Passes beim spanischen Bildungsministerium "Ministerio de Educación y Formación Profesional" einzureichen.
Anschrift des Bildungsministeriums:
Ministerio de Educación y Formación Profesional
Calle Alcalá, 34
28014 Madrid
Die spanische Anerkennung bekommt man nach einem gewissen Zeitraum zugesendet. Da es, je nach Beruf, in Spanien keine gleichwertige Bezeichnung gibt, sollte man nicht überrascht sein, wenn für bestimmte Berufe das deutsche Dokument nicht in gleicher Bezeichnung oder auf gleicher Stufe in Spanien anerkannt wird.
Zu den Unterschieden der verschiedenen Stufen der Anerkennung von deutschen Bildungsabschlüssen oder Berufsausbildungen stellt das spanische Bildungsministerium "Ministerio de Educación y Formación Profesional" weitere Informationen bereit.
https://www.educacionfpydeportes.gob.es/ca/mc/convalidacion-homologacion/portada.html
Nehmen Sie regelmäßig Medikamente ein oder liegen wichtige ärztliche Befunde vor?
Fragen Sie Ihren behandelnden Arzt nach einer Medikamentenliste. Ebenso empfiehlt es sich, von der Medikamentenliste sowie von allen ärztlichen Attesten, Befunden, medizinischen Behandlungen, Operationen u. s. w. Kopien anzufertigen oder digital abzuspeichern.
Versicherungsverlauf und Rentennachweis bei Ihrer Rentenversicherung anfordern?
Empfehlenswert ist, rechtzeitig den Versicherungsverlauf und den Rentennachweis bei Ihrer Rentenversicherung anzufordern.
Beziehen Sie Kindergeld?
Deutsche können nach dem Einkommensteuergesetz Kindergeld in Spanien (Ausland) aus Deutschland erhalten, wenn in Deutschland der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt besteht oder in Spanien (Ausland) wohnen, aber in Deutschland entweder unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind oder entsprechend betrachtet werden. Ausführliche Informationen zum Anrecht auf Kindergeld im Ausland finden Sie auf der Webseite des Bundesverwaltungsamts.
https://www.bva.bund.de/DE/Services/Bundesbedienstete/Geburt/Kindergeld/kindergeld_node.html
Beziehen Sie Pflegegeld?
Wer in Deutschland mindestens den anerkannten Pflegegrad 2 hat und Pflegegeld bezieht sowie nach Spanien auswandert, erhält nach Maßgabe des deutschen Rechts weiterhin den Anspruch, dass das Pflegegeld von der deutschen Pflegekasse in Spanien gezahlt wird.
Dazu muss in Deutschland rechtzeitig vor der Auswanderung ein Antrag bei Ihrer Pflegekasse gestellt werden; dies kann auch telefonisch oder online erfolgen. Die Pflegekasse befindet sich bei der Krankenkasse.
Die weiteren Schritte werden sodann zwischen der deutschen Pflegekasse sowie der Krankenkasse und der dafür vorgesehenen Dienststelle in Spanien weitergeleitet.
Dazu finden Sie weitere Informationen über das Bundesamt für soziale Sicherung.
https://www.bundesamtsozialesicherung.de/de/themen/internationales/pflegeversicherung/#:~:text=Nach%20den%20europäischen%20Verordnungen%20zur,deutschen%20Pflegekasse%20ins%20Ausland%20gezahlt.
Wer bereits in Spanien wohnhaft ist und die Residencia hat und in Deutschland in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versichert ist, und in die Situation der Pflegebedürftigkeit gerät, muss in Spanien einen Antrag stellen und es muss ein Pflegegrad erteilt werden.
Sie müssen dafür nicht nach Deutschland zurück, denn die Pflegekassen kommen mit ihren Experten zu Ihnen nach Spanien. Zuständig für die Begutachtung in Spanien ist der "Medizinische Dienst Hessen".
https://www.md-hessen.de/ueber-uns
Sie können sich direkt an den "Medizinischen Dienst Hessen" oder einfach an Ihre gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung wenden, die das Weitere veranlasst.
Der Betroffene muss bei Feststellung der Pflegebedürftigkeit und der Durchführung der Begutachtung in Spanien die gleichen Voraussetzungen erfüllen, wie eine Person, die das Pflegegeld in Deutschland beziehen würde.
Besuchen Ihre Kinder eine Kita, Kiga oder Schule?
Informieren Sie rechtzeitig die jeweiligen Institutionen über Ihren Wegzug und melden Sie Ihre Kinder in den jeweiligen Institutionen ab. Falls Sie schulpflichtige Kinder haben, fragen Sie alle Unterlagen, z. B. Zeugnisse, Bescheinigungen, Impfausweiß u. s. w. Informieren Sie sich in Spanien bei der Schule, die Ihre Kinder zukünftig besuchen, ob die Zeugnisse Ihrer Kinder durch das spanische Bildungsministerium anzuerkennen sind.
Kinder benötigen ebenso eine eigene NIE-Nummer sowie einen gültigen Ausweis.
Krankenkasse, Rentenkasse und Krankenversicherung in Spanien?
Für Rentner*Innen: Vor Ihrer Auswanderung ist bei Ihrer zuständigen Krankenkasse in Deutschland ein Antrag zur Ausstellung eines Formulars zu stellen. Nur mit dem Formular S1 erhalten Sie Anrecht auf Gesundheitsleistungen in Spanien. Informieren Sie ebenso Ihre Rentenkasse rechtzeitig über Ihren neuen Aufenthaltsort. Weitere Informationen zur Krankenversicherung in Spanien stellen wir Ihnen in unserem separaten Beitrag bereit.
Sind Sie Mieter/in?
Kündigen Sie Ihren Mietvertrag unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist. Falls Sie eine Einzugsermächtigung erteilt haben, müssen Sie ein Schreiben an Ihr Bankinstitut sowie an den Zahlungsempfänger per Post senden.
Was ist mit Ihrer Post?
Stellen Sie rechtzeitig und unter Beachtung von Fristen einen Nachsendeantrag bei Ihrer Post, um Ihre Briefe an die Zieladresse nach Spanien senden zu lassen.
Trotz Nachsendeantrag kann es vorkommen, dass wichtige Briefe wochenlang unterwegs sind, oder im schlimmsten Fall nicht in Spanien an der Zieladresse ankommen.
Es bieten sich weitere Alternativen:
1. Es besteht auch die Möglichkeit, einen Nachsendeantrag bei der Post zu stellen und die Post auf eine ausgewählte span. Postfiliale "Postlagernd" nachsenden zu lassen. Die Briefsendungen werden bei internationalen Sendungen maximal 7 Werktage auf der span. Postfiliale "Postlagernd" zur Abholung bereitgehalten.
2. Einen Nachsendeauftrag zu stellen, auf dem eine Zieladresse von Freunden oder Verwandten in Deutschland angegeben ist, die die wichtigsten Briefe einscannen oder fotografieren und digital an Ihre Mailadresse weiterleiten.
3. Verschiedene Anbieter bieten eine elektronische Postfachadresse sowie einen Nachsendeantrag an – und auch verschiedene Auswahlmöglichkeiten, ob das Originalschreiben danach vernichtet oder postalisch an die Zieladresse nachgesendet werden soll.
Die Briefe werden nach Angaben der Anbieter unter hohen Sicherheitskriterien eingescannt und digital in einer Postfachadresse zur Verfügung gestellt.
Viele Auswanderer nutzen den Anbieter "Caya". Auf der Webseite von "Caya" stehen alle weiteren Infos dazu bereit.
Was ist mit Ihrem Strom- und Gasanbieter sowie Wasserversorger?
Kündigen Sie Ihre Strom- und Gasverträge unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist. Ihrem Wasserversorger ist nur der Auszugstag mitzuteilen. Am Auszugstag sind Ihre Strom- und Gas- sowie Wasserzählerstände abzulesen und Ihrem Anbieter mitzuteilen. Es empfiehlt sich, die Strom- und Gas- sowie Wasserzählerstände am Ablesetag abzufotografieren. Falls Sie eine Einzugsermächtigung erteilt haben, müssen Sie ein Schreiben an Ihr Bankinstitut sowie an den Zahlungsempfänger per Post senden.
Telefon, Mobiltelefon- und Internetvertrag unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist kündigen. Falls Sie eine Einzugsermächtigung erteilt haben, müssen Sie ein Schreiben an Ihr Bankinstitut sowie an den Zahlungsempfänger per Post senden.
Restabfalltonne, Gelbe Mülltonne, Biomüll- sowie Papiermülltonne sind bei Ihrer Wohnsitzabmeldung bei Ihrer ortszuständigen Gemeinde abzumelden. Falls Sie eine Einzugsermächtigung erteilt haben, müssen Sie ein Schreiben an Ihr Bankinstitut sowie an den Zahlungsempfänger per Post senden.
Wohnsitzabmeldung?
Ihre Wohnsitzabmeldung können Sie entweder persönlich bei Ihrem zuständigen Bürgeramt oder auch über ein Formular erledigen. Bitte berücksichtigen Sie die o. a. Informationen zur Wohnsitzabmeldung und Ihre Kfz-Abmeldung!
Die Wohnsitzabmeldung ist auch möglich, auf dem Postweg zu erledigen. Dazu stellen wir Ihnen unterhalb eine PDF-Datei zum Herunterladen bereit, die ausgefüllt auf dem Postweg an Ihr zuständiges Bürgeramt gesendet werden kann.
Weitere Informationen zur Wohnsitzanmeldung in Spanien stellen wir Ihnen in unserem separaten Beitrag bereit.
Falls Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland beibehalten, hat sich dieser Schritt erledigt.
Sind Sie Hundehalter/in?
Bei Ihrer Wohnsitzabmeldung ist Ihre Fellnase bei Ihrer ortszuständigen Gemeinde abzumelden. (Hundesteuer). Falls Sie eine Einzugsermächtigung erteilt haben, müssen Sie ein Schreiben an Ihr Bankinstitut sowie an den Zahlungsempfänger per Post senden.
Zu den Bedingungen der Einreise mit Hunden, Katzen und Pferden in Spanien stellen wir Ihnen separate Informationen zur Verfügung.
Zu guter Letzt folgt die GEZ.
Hier müssen Sie Ihre Wohnung/Ihr Haus bei der GEZ abmelden. Die Abmeldung Ihres Rundfunkbeitrages ist anhand eines Online-Formulars unter folgendem Link unter der Angabe "Weil ich dauerhaft ins Ausland ziehe" möglich.
https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen-und-buerger/formulare/abmelden#step_abmeldegrund
Bitte drucken Sie sich den Beleg nach Abschluss des Vorgangs aus oder speichern Sie den Vorgang digital ab.
Falls Sie eine Einzugsermächtigung erteilt haben, ist ein Schreiben an Ihr Bankinstitut sowie an den Zahlungsempfänger per Post zu senden.
Wir wünschen viel Erfolg für Ihren Umzug nach Spanien!
Ihre Ute und Elfi.