
Krankenversicherung und
Gesundheitsversorgung in Spanien?
Das spanische Gesundheitssystem genießt in Europa außer einer hervorragenden Qualität ebenso einen hohen Stellenwert. Zudem stehen dem spanischen Gesundheitswesen zahlreiche mehrsprachige Ärzte zur Verfügung.
- Wie funktioniert die Krankenversicherung für Rentner*Innen in Spanien?
Als Rentner/in sind Sie in Deutschland in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Um das Anrecht der Krankenversicherung in Spanien zu erhalten, ist bei Ihrer deutschen gesetzlichen Krankenkasse das S1-Formular vor dem Umzug zu beantragen.
Für jedes Familienmitglied, das mit Ihnen nach Spanien auswandert, muss bei Ihrer zuständigen deutschen Krankenkasse ein S1 beantragt oder vorgelegt werden.
Wir stellen Ihnen den Link zum Herunterladen des S1-Formular zur Verfügung, um dieses bei Ihrer zuständigen deutschen gesetzlichen Krankenkasse vorzulegen (Terminvereinbarung empfehlenswert), bei der Sie versichert sind. Hier steht Ihnen ebenso ein Infoblatt zur Verfügung.
https://www.krankenkassen.de/ausland/portable/s1/
Die Anmeldung des Wohnsitzes (gewöhnlicher Wohnsitz und kein zweiter Wohnsitz) in Spanien als Lebensmittelpunkt schließt einen Wohnsitz im Heimatland, z. B. in Deutschland NICHT aus. Am Ende ist dies eine individuelle Entscheidung, ob der Wohnsitz in Deutschland bestehen bleibt oder nicht.
- Welche weiteren Schritte folgen in Spanien?
Nach der Anmeldung des Wohnsitzes in Spanien und dem Erhalt der Residencia ist mit dem S1-Formular vor Ort ein Termin, meist online beim spanischen Sozialversicherungsträger, dem Instituto Nacional de la Seguridad Social (INSS) oder bei einem lokalen CAISS-Zentrum (Centro de Atención e Información de la Seguridad Social) zu vereinbaren, um dort das S1-Formular zu registrieren und um Anspruch auf die gesundheitliche Grundversorgung in Spanien zu erhalten.
Bei der Registrierung wird Ihnen auch ein Hausarzt "Médico de familia" (Allgemeinmediziner) zugewiesen, um eine umfassende Betreuung anzubieten. Der "Médico de familia" ist zuständig für die Ausstellung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, zur Prävention, Diagnose, Behandlung von Krankheiten sowie psychischen Problemen und stellt bei Bedarf Überweisungen üblicherweise an Fachärzte in Krankenhäusern aus.
Es besteht auch die Möglichkeit einen Facharzt für die Betreuung im Referenzkrankenhaus in Ihrem ortsansässigen Umkreis zu wählen. Überwiegend erfolgt dies zusammen mit Ihrem Hausarzt "Médico de familia".
Mit der Anmeldebestätigung des Instituto Nacional de la Seguridad Social (INSS) oder des lokalen CAISS-Zentrum (Centro de Atención e Información de la Seguridad Social) und Ihrem Ausweis gehen Sie zu dem für Ihren Wohnort zuständigen Zentrum für Grundversorgung (Centro de Salud).
Bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Gesundheitszentrum "Centro de Salud" oder je nachdem online beantragen Sie die regionale Gesundheitskarte "Tarjeta Sanitaria Individual (TSI), auch als SIP bekannt. Mit der TSI oder der SIP werden Arzttermine vereinbart oder Medikamente auf Rezept erhalten.
- Welche Unterlagen sind erforderlich für den Erhalt von medizinischen Leistungen in Spanien?
– S1-Dokument. – Gültiger Reisepass/Personalausweis. – NIE-Nummer (spanische Bürger benötigen keine NIE-Nummer). – Meldebescheinigung der Gemeinde "volante de empadronamiento" grundsätzlich nicht älter als 3 Monate.
- Liegen ärztliche Befunde vor oder nehmen Sie dauerhaft Medikamente ein? Zuzahlungen?
Falls in Deutschland ärztliche Befunde vorliegen oder dauerhaft Medikamente eingenommen werden, ist es empfehlenswert, Ihre ärztlichen Befunde und einen Medikamentenplan vor Ihrer Auswanderung bei Ihren behandelnden Ärzten anzufragen. Wer dauerhaft Medikamente benötigt, sollte sich im Vorfed bei seiner zuständigen Krankenkasse über evtl. fällig werdende Zuzahlungen in Spanien informieren.
- Wurde in Deutschland eine länger andauernde medizinische Behandlung begonnen? Was nun?
Falls in Deutschland eine länger andauernde medizinische Behandlung begonnen wurde, ist zu empfehlen, vor Ihrer Auswanderung mit Ihrer zuständigen deutschen Krankenkasse eine vorherige spezifische Abklärung zu veranlassen.
Dies dient vor allem dazu, sicherzustellen, dass die Kostenübernahme auch im Ausland geregelt ist, da eine Auswanderung Ihren Versichertenstatus ändert und Sie sonst auf hohen Kosten sitzen bleiben könnten.
- Krankenversicherung bei Erwerbstätigen - "Entsandte"?
Erwerbstätige, die von ihrem Arbeitgeber zeitweilig in ein anderes Land entsandt werden, um dort ihre Arbeit auszuführen, werden allgemein als "Entsandte" bezeichnet.
Der Arbeitgeber beantragt eine A1-Bescheinigung bei der zuständigen gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland, woraufhin die Bescheinigung A1 ausgestellt wird. Dies bedeutet u. a., dass weiterhin Sozialversicherungsbeiträge und Steuern in Deutschland gezahlt werden. Der Arbeitnehmer bleibt demnach weiterhin in Deutschland sozialversichert. Mit der A1-Bescheinigung sind entsandte Personen in Spanien krankenversichert, da das Dokument nachweist, dass sie weiterhin dem Sozialversicherungsrecht des Heimatlandes unterliegen.
Die Bescheinigung gilt in der Regel bis zu 24 Monate. Während dieses Zeitraums bleibt der Arbeitnehmer weiterhin in Deutschland steuer- und sozialversicherungspflichtig. Jedoch nicht mehr nach Ablauf der 24 Monate.
- Krankenversicherung bei Selbstständigkeit?
Ab dem Zeitpunkt der Gewerbeanmeldung in Spanien wird der Gewerbetreibende in der Sozialversicherung "Seguridad Social" pflichtversichert. Ab dem Zeitpunkt ist man in Spanien kranken- und rentenversichert. Während der ersten 2 Jahre besteht die Möglichkeit eines Pauschaltarifs "Tarifa Plana", der bei ca. 80 €/Mtl. beginnt.
- Auswandern ohne Erwerbstätigkeit?
Wandern Sie ohne Erwerbstätigkeit nach Spanien aus und waren bisher in Deutschland in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert?
Dann fällt normalerweise bei der Abmeldung Ihres Wohnsitzes in Deutschland Ihre Krankenversicherung mit der Auswanderung nach Spanien weg. Falls eine private Krankenversicherung bestehen sollte, besteht je nach Versicherungsgesellschaft die Möglichkeit, diese mit nach Spanien umzuziehen.
- Krankenversicherung bei Jobannahme?
Bei einer Jobaufnahme in Spanien meldet Sie in der Regel der spanische Arbeitgeber bei der spanischen Sozialversicherung "Seguridad Social" an. Ab dem Zeitpunkt sind Sie in Spanien automatisch über den Arbeitgeber kranken- und rentenversichert.
- Was ist die "EHIC"?
Auf der Rückseite der deutschen Gesundheitskarte befinden sich ein blaues EU-Emblem mit dem Kürzel Ihres Ausgabestaates (z. B. „DE“ für Deutschland) sowie Ihre persönlichen Daten und das Ablaufdatum aufgedruckt. Diese Angaben sowie das blaue EU-Emblem symbolisieren die sogenannte "EHIC", die europäische Krankenversicherungskarte.
Mit der europäischen Krankenversicherungskarte besteht bis zu 3 Monate weiterhin die Möglichkeit, bei medizinisch notwendiger Gesundheitsversorgung einen Notfallarzt oder eine Notfallambulanz in Spanien aufzusuchen.
Die europäische Krankenversicherungskarte bietet Zugang zu medizinisch notwendiger Gesundheitsversorgung für vorübergehende Aufenthalte (Notfälle, Notaufnahme) innerhalb der EU zu gleichen Bedingungen wie für Einheimische (keine privaten Behandlungen oder Rücktransporte).
Falls Ihnen die europäische Krankenversicherungskarte "EHIC" auf der Rückseite der deutschen Gesundheitskarte nicht vorliegen sollte, ist es empfehlenswert, jene kostenfrei bei Ihrer Krankenkasse vor der Auswanderung zu beantragen.
- Besteht das Recht auf freie Wahl eines Hausarztes "Médico de familia"?
Je nach Provinz existieren unterschiedliche Regelungen. Wenn z. b. Unzufriedenheit, sprachliche Barrieren oder andere Schwierigkeiten bestehen sollten, kann die Möglichkeit gegeben sein, den "Médico de familia" innerhalb derselben Umgebung des "Centro de salud" Ihres Wohnorts frei zu wählen. Dafür müssen Sie vorher an Ihrem Wohnsitz zuständigen "Centro de salud" einen Antrag einreichen.
- Notfälle?
In allen Notfällen, selbst bei leichter Übelkeit oder sonstigen plötzlichen gesundheitlichen Belangen, kann man direkt ohne Überweisung vom Hausarzt "Médico de familia" die Notaufnahme "Urgencia" in Anspruch nehmen.
- Kostenbeteiligung an verschriebenen Medikamenten und zahnmedizinischen Behandlungen?
Die Kostenbeteiligung an verschriebenen Medikamenten (je nach Medikament) unterliegt in Spanien einer prozentuellen Kostenbeteiligung.
Tipp: Informieren Sie sich bei der gesetzlichen Krankenversicherung "Seguridad Social" in Spanien zur Höhe der Selbstbeteiligung an verschriebenen Medikamenten.
- Bei zahnmedizinischer Versorgung übernimmt die spanische Krankenversicherung nur die Kosten für Zahnextraktion und für zahnmedizinisch notwendige Leistungen oder je nachdem nur eine minimale Übernahme.
Bei z. B. Zahnprothesen übernimmt die spanische Krankenversicherung die Kosten in der Regel nicht oder nur sehr eingeschränkt, da Zahnersatz im öffentlichen spanischen System oft als nicht notwendige Leistung gilt und selbst gezahlt werden muss. Das Gleiche gilt auch bei Augenbehandlungen.
Für eine umfassende Abdeckung zahnmedizinischer Behandlungen oder bei Augenbehandlungen ist eine private Zusatzversicherung empfehlenswert.
- Krankenkassenbeitrag sowie Beitrag zur Pflegeversicherung?
Der Krankenkassenbeitrag sowie der Beitrag zur Pflegeversicherung werden weiterhin in Deutschland von Ihrer Rente abgezogen.
Zwischen Deutschland und Spanien besteht hinsichtlich der Gesundheitsfürsorge ein Abkommen. Die Abrechnung der angefallenen Gesundheitskosten erfolgt direkt über die Krankenkassen zwischen Spanien und Deutschland.
- Besteht die Möglichkeit weiterhin ärztliche Behandlungen in Deutschland in Anspruch zu nehmen?
Sobald Sie Ihren Wohnsitz nach Spanien verlegt haben, können Sie weiterhin mit Ihrer gewöhnlichen deutschen Krankenversichertenkarte ärztliche Behandlungen in Deutschland in Anspruch nehmen.
- Was ist eine provisorische SIP-Karte?
Eine SIP-Karte für 6 Monate ist eine provisorisch gültige Krankenversicherungskarte und erhältlich für Langzeitaufenthalter ohne spanische Residencia. Die SIP-Karte für 6 Monate bietet jedoch eingeschränkten Zugang zu grundlegenden Gesundheits-Leistungen und deckt Fachärzte oder Krankenhäuser nur im Notfall ab. Diese provisorische 6 Mon. SIP-Karte ist nicht dasselbe wie die reguläre SIP-Karte, die den vollständigen Zugang zu Gesundheitsleistungen in Spanien ermöglicht.
- Private Krankenversicherung oder Krankenzusatzversicherung?
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse bieten eine solide Grundversorgung und reichen völlig aus, es sei Ihre individuellen Bedürfnisse und Präferenzen liegen z. B. in privatärztlicher Versorgung oder in der persönlichen Entscheidung.
Außer einer riesigen Auswahl an Anbietern für eine private Krankenversicherung respektive Krankenzusatzversicherung sowie einer Vielzahl an Tarifangeboten und damit verbundenen verschiedenen Beitragshöhen sowie Leistungen ist das Thema zu umfangreich sowie zu komplex und zudem ein sehr persönliches Thema, so dass es hierzu maßgeschneiderte sowie professionelle Beratung benötigt.
Zahlreiche privat- oder zusatzversicherte Auswanderer empfehlen die Asssa-Versicherungsgesellschaft.
Weitere Informationen erhalten Sie über den Weblink der Asssa:
Wir wünschen Ihnen den Erhalt Ihrer Gesundheit.
Ihre Ute und Elfi.
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