
Organspende - Patientenverfügung in Spanien?
Ohne Zweifel Themen, die nicht oft zur Sprache kommen.
Haben Sie sich bereits gefragt, wie die Situationen in Spanien bezüglich der Organspende oder einer Patientenverfügung aussehen?
Wir möchten mit dem Thema der Organspende in Spanien beginnen.
Ist es wirklich so, dass jeder Mensch, der in Spanien lebt, nach seinem Ableben automatisch als Organspender in Spanien gilt? In Spanien ist die Antwort auf diese Frage eindeutig „Ja“.
In Spanien gilt die Widerspruchslösung, daher ist für Personen, die in Spanien leben und sich zu Lebzeiten gegen eine Organspende entscheiden, ein Organspendeausweis mit Widerspruch erforderlich.
Wer sich also in Spanien zu Lebzeiten gegen eine Organspende entscheidet, muss auf dem *zweisprachigen Organspendeausweis „NEIN, ich widerspreche einer Entnahme von Organen oder Gewebe“ - auf Spanisch - "NO, protesto contra una tomada de órganos o tejidos de mi cuerpo" ankreuzen.
Warum ein *zweisprachiger Organspendeausweis?
Ein zweisprachiger Organspendeausweis in Spanien ist für Nicht-Muttersprachler sinnvoll, um die Widerspruchslösung klar zu kommunizieren und Missverständnisse bei medizinischem Personal und Behörden zu vermeiden.
Den zweisprachigen ausgefüllten Organspendeausweis ist empfehlenswert, Ihrer Krankenkasse in Spanien vorzulegen und mit Ihrer Gesundheitskarte mitzuführen.
In Spanien besteht außer dem Organspendeausweis auch die Möglichkeit, den Widerspruch gegen eine Organspende über einen spanischen Notar im "Testament Vital" verankern zu lassen.
Zudem sollten Familie oder enge Vertraute über Ihre Entscheidung informiert werden, da in der spanischen Praxis trotz der gesetzlichen Widerspruchslösung fast immer die Angehörigen befragt werden. Wenn diese bezeugen können, dass der Verstorbene die Organspende zu Lebzeiten abgelehnt hat, wird die Entnahme in der Regel nicht durchgeführt.
Wir stellen Ihnen den zweisprachigen Organspendeausweis für Spanien zum Herunterladen und Ausfüllen sowie zum mitführen in einer PDF - Datei zur freien Verfügung.
Patientenverfügung "Documento de voluntades anticipadas" in Spanien.
Warum eine Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung ermöglicht es Personen, die in Spanien "Resident" sind , selbstbestimmt über medizinische Behandlungen zu entscheiden, auch wenn man seinen Willen nicht mehr äußern kann, und bietet Sicherheit für alle Beteiligten.
Das "Documento de voluntades anticipadas" gilt für Residenten in Spanien und steht allen Interessierten online als PDF-Datei zum Herunterladen und Ausfüllen sowie zum mitführen unter folgendem Link zur freien Verfügung: