
Jobsuche in Spanien?
Sie tragen sich mit dem Gedanken, in Spanien eine berufliche Zukunft aufzubauen und sich auf die Suche nach einem Job zu begeben?
EU-Staatsangehörige benötigen in Spanien keine Arbeitserlaubnis, um in Spanien zu leben und zu arbeiten.
Wer sich eine neue berufliche Zukunft in Spanien aufbauen möchte, sollte zudem die Arbeitsmarktlage, Chancen und Risiken fokussieren. Die Suche nach einer Arbeitsstelle in Spanien sollte frühzeitig vor Ihrer Auswanderung beginnen.
Wer in Spanien einen Job annehmen möchte, benötigt außer einem gültigen Personalausweis oder einem gültigen Reisepass eine NIE-Nummer und muss vor Ort den Wohnsitz anmelden. Für EU-Bürger, die sich länger als drei Monate in Spanien aufhalten oder arbeiten, ist auch die Beantragung einer Residencia erforderlich.
- Falls der Wunsch nach der Anerkennung des deutschen Berufsdiploms, ggfs. des deutschen Arbeitszeugnisses in Spanien bestehen sollte, ist eine Anerkennung der deutschen Dokumente durch das spanische Bildungsministerium unerlässlich.
Hierbei ist von den in deutscher Sprache verfassten Dokumenten eine beglaubigte Übersetzung von einem vereidigten Übersetzer ins Spanische zu tätigen und die Dokumente an das spanische Bildungsministerium einzureichen.
Hinweis: Deutschsprachige Diplome, ggfs. Arbeitszeugnisse werden von spanischen Behörden zwecks Anerkennung nicht angenommen.
- Vereidigte Übersetzer finden?
Um vereidigte Übersetzer für beglaubigte Übersetzungen zu finden, ist es empfehlenswert, die Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen zu nutzen. Auf der Seite der Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen können vereidigte Übersetzer je nach der zu übersetzenden Sprache und je nach Bundesland sowie Stadt gesucht und gefunden werden.
https://www.justiz-dolmetscher.de/Recherche
Die beglaubigte Übersetzung ist mitsamt einer Kopie des deutschen Passes beim spanischen Bildungsministerium "Ministerio de Educación y Formación Profesional" einzureichen.
Anschrift des Bildungsministeriums:
Ministerio de Educación y Formación Profesional
Calle Alcalá, 34, 28014 Madrid
Die spanische Anerkennung wird nach einer bestimmten Zeit zugesendet. Je nach Beruf gibt es in Spanien keine gleichwertige Bezeichnung. Aufgrund dessen sollte man nicht überrascht sein, wenn für bestimmte Berufe das deutsche Dokument nicht in gleicher Bezeichnung oder auf gleicher Stufe in Spanien anerkannt wird.
Zu den Unterschieden der verschiedenen Stufen der Anerkennungen von deutschen Bildungsabschlüssen oder Berufsausbildungen stellt das spanische Bildungsministerium "Ministerio de Educación y Formación Profesional" weitere Informationen bereit.
https://www.educacionfpydeportes.gob.es/mc/convalidacion-homologacion/portada.html
- Im Falle eines Studiums: Um an einer spanischen Universität zu studieren, wird in der Regel ein Abitur benötigt. Bewerber für ein Studium in Spanien müssen das deutsche Abitur in Spanien anerkennen lassen. Die Anerkennung erfolgt über die Universidad Nacional de Educación a Distancia (UNED).
Der entsprechende Antrag zur Homologation stellt die Universidad Nacional de Educación a Distancia (UNED) zur Verfügung.
- Jobsuche in Spanien?
Im Bereich Tourismus, im Handwerksbereich, in der IT-Branche, im Marketingbereich, im Ingenieurwesen, in der Gastronomie, im Kundenservice, im Gesundheits- sowie im Pflegesektor wird öfter Personal gesucht. Hier und da bieten auch internationale Firmen für "nicht- Spanier" Beschäftigungsmöglichkeiten.
Evtl. denken Sie daran, in Spanien Remote zu arbeiten oder ein Online-Business aufzubauen?
Manche deutsche Unternehmen mit Sitz in Deutschland bieten im Home-Office auch Jobs in Spanien an. Allerdings empfehlen wir, zuvor mit dem deutschen Arbeitgeber ins Gespräch zu treten, ob eine Betriebsstätte in Spanien besteht, da dies von der steuerlichen Frage abhängig ist.
Zur ersten Orientierung, oder welche Jobs in Spanien angeboten werden, stehen verschiedene Online-Stellenportale für Spanien zum stöbern zur Verfügung:
- Anywork anywhere - Jobbörse speziell für Deutschsprachige in Branchen wie Tourismus, Kundenservice, Vertrieb und Marketing sowie IT- und Ingenieurswesen in Spanien.
https://www.anyworkanywhere.com/de/ort/spanien/
- Auslandsjob - Stellenportal rund um Work and Travel, Working Holidays und Jobben im Ausland.
- Au-Pair - Jobbörse für Au-Pair Stellengesuche- und angebote.
- Wonda - Jobbörse für Au-Pair Stellengesuche- und angebote oder als Nanny.
- Stepstone - Recruiting-Plattform, um Menschen und Unternehmen in der Arbeitswelt miteinander zu verbinden.
https://www.stepstone.de/jobs/spanien
- Help in deal - Urlaub gegen Hand.
https://www.helpindeal.com/rubrikseite-urlaub-gegen-hilfe-helfer
- Holiday - Urlaub gegen Hand.
https://holiday4help.com/region/spanien
- Hotelcareer - bietet breitgefächerte Jobangebote im Bereich Hotel- und Gastronomiegewerbe.
https://www.hotelcareer.de/jobs/hotellerie-gastronomie-touristik-spanien
- Jooble - Jobbörse mit Jobangeboten mit Unterkunftsmöglichkeiten.
https://de.jooble.org/stellenangebote-mit+unterkunft/Spanien
- BeWelcome - wohnen gegen Hand - Gastfreundschafts-Community.
- Workaway - Gastfamilienaufenthalte inklusive Verpflegung im Austausch für Arbeit.
- Workwide - Stellenportal für internationale Jobs.
https://workwide.de/alle-jobs/spanien/
- Krankenversicherung bei Jobaufnahme in Spanien?
In der Regel erfolgt mit der Jobannahme in Spanien eine automatische Krankenversicherung über den Arbeitgeber in der spanischen gesetzlichen Krankenversicherung, wodurch der Anspruch auf medizinische Leistungen im Rahmen des spanischen Gesundheitssystems besteht. Grundsätzlich sind alle Arbeitnehmer ebenso in der spanischen Rentenversicherung pflichtversichert.
- Oftmals kommt die Frage, ob man in Spanien als Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann (Krankenschwester) im Gesundheits- und Pflegebereich einen Job finden kann?
Der Mangel an Pflegekräften in Spanien ist ebenfalls kein neues Problem. Für einen Job z. B. im Gesundheits- und Pflegebereich benötigen Sie weitere Nachweise und Lizenzen und je nach Arbeitgeber wird in der Regel das Sprachniveau B2 sowie die staatliche Anerkennung des deutschen Diploms in Spanien verlangt.
Aufgrund der komplexen Thematik und für weiterführende Informationen stellen wir Ihnen den Link zum Auswärtigen Amt zur Verfügung.
https://spanien.diplo.de/es-de/service/1694532-1694532
- Arbeiten in Kitas, Kindergärten in Spanien als Erzieher*In: Um in Spanien mit einem in Deutschland abgeschlossenen Diplom zu arbeiten, muss das deutsche Diplom beim spanischen Bildungsministerium (Ministerio de Educación, Cultura y Deporte) anerkannt werden ~ auch als Homologisierung bezeichnet.
Das deutsche Diplom muss durch einen vereidigten Übersetzer (beglaubigte Übersetzunger) in die spanische Sprache übersetzt werden. (siehe oberhalb)
- Die Jobsuche der Bundesagentur für Arbeit listet, falls Jobs in Spanien zur Verfügung stehen, ebenso freie Stellen in Spanien auf.
https://www.arbeitsagentur.de/jobsuche/
- Arbeitslos mit Bezug von ALG I in Deutschland und für 3 Monate auf Jobsuche in Spanien? Wie funktioniert das?
Für Personen, die Arbeitslos mit Bezug von ALG I in Deutschland sind, besteht die Möglichkeit sich für 3 Monate auf Jobsuche in Spanien zu begeben.
Um auf diese Möglichkeit Anspruch zu erhalten, muss die Arbeitslosigkeit mindestens vier bis fünf Wochen bei der Agentur für Arbeit gemeldet sein und das sogenannte PD-U2-Formular rechtzeitig vor der Ausreise bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden. Die Bearbeitung kann je nachdem ca. 2 bis 3 Wochen oder länger in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass alle Unterlagen vollständig sind. Die Jobsuche und Mitnahme des Leistungsanspruches (Arbeitslosengeldes I) nach Spanien hängt von diesem Dokument ab.
Mit dem PD-U2-Formular besteht die Möglichkeit sich für 3 Monate auf Jobsuche in Spanien zu begeben. Dies kann einmalig um weitere 3 Monate verlängert werden.
Direkt, jedoch spätestens 6 bis 7 Tage nach der Ankunft in Spanien besteht die Pflicht, sich beim ausländischen Träger (spanisches Arbeitsamt) vor Ort als Arbeitssuchender zu melden. Das PD-U2-Formular bescheinigt dem spanischen Arbeitsamt die Berechtigung, die deutschen Leistungen während der Arbeitssuche in Spanien weiterzubeziehen. Die Auszahlung des ALG I erfolgt in unveränderter Höhe weiter durch Deutschland.
Der Agentur für Arbeit in Deutschland muss der Nachweis erbracht werden, dass man sich beim ausländischen Träger (spanisches Arbeitsamt) vor Ort als Arbeitssuchender gemeldet hat.
Des Weiteren sind der Agentur für Arbeit Nachweise der Bemühungen bzgl. der Jobsuche in Spanien (EU-Mitgliedsstaat) zu erbringen. Erbringt man der Agentur für Arbeit diese Nachweise nicht, erhält man auch kein Arbeitslosengeld mehr.
Bei der Arbeitssuche innerhalb eines EU-Mitgliedstaats hat man als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung auch Anspruch auf Leistungen der Krankenversicherung. Der Anspruch der Krankenversicherung im EU-Ausland ist zuvor mit der Agentur für Arbeit und Ihrer zuständigen Krankenversicherung in Deutschland abzuklären. Die Agentur für Arbeit übernimmt die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Quelle:
Zudem ist für die Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages sowie für weitere wichtige behördliche Zwecke in Spanien eine NIE-Nummer erforderlich. Die NIE-Nummer ist aus verschiedenen Gründen empfehlenswert, bereits im Voraus über ein spanisches Konsulat in Deutschland zu beantragen.
- Was ist EURES?
Für Auskünfte zur Arbeitsvermittlung in Spanien kann auch der European Employment Services (EURES) in Anspruch genommen werden.
https://eures.europa.eu/index_de
Obwohl wir zahlreiche Online-Jobbörsen auflisten, bietet die Google-Suche weitere Angebote zur Online-Jobsuche/zu Online-Stellenportalen unter der Schlagwortsuche "Jobsuche in Spanien".
- Auch der Gedanke, in Spanien "Autónomo" (selbstständig) zu werden, könnte interessant sein.
Um sich in Spanien selbstständig machen zu können, ist u. a. das Alter von 18 Jahren notwendig.
Hinzu zur NIE-Nummer sind weitere zusätzliche Formalitäten zu erledigen: z. B. die Eröffnung eines Bankkontos, die Anmeldung sowie Mitteilung einer Nebenerwerbstätigkeit, eines Kleinunternehmens, Freiberuflers, Einzelunternehmers oder als Freelancer beim Finanzamt "Agencia Tributaria" in Spanien. Je nach kommerziellen Aktivitäten ist zudem eine Eröffnungslizenz vom Rathaus erforderlich.
Bei Unternehmen und je nach Unternehmensform muss eine geeignete Rechtsform ersichtlich sein - wie z. B. eine sogenannte "Sociedad Limitada Profesional" oder eine “Sociedad de Responsabilidad Limitada" (S. L., die einer GmbH gleichkommt) oder eine „Empresario Individual, autónomo“ oder eine Personengesellschaft oder eine BGB-Gesellschaft „Sociedad Civil“ oder eine Aktiengesellschaft, „Sociedad Anonima – S. A.“.
Dienstleistungen, z. B. im Gesundheitswesen, wie die häusliche und ambulante Pflege, benötigen weitere Nachweise und Lizenzen.
Neben den rechtlichen Rahmenbedingungen und Richtlinien für die Gründung eines Unternehmens existieren auch verschiedene steuerliche Aspekte, die im Voraus berücksichtigt und geklärt werden müssen. Aufgrund der Komplexität und der sich ständig ändernden Rahmenbedingungen empfehlen wir die Unterstützung eines Rechtsanwaltes sowie eines Steuerberaters oder eines Gestors oder einer Gestoria, die mit Unternehmensgründung sowie Steuerecht in Spanien vertraut sind, um alle steuerlichen Vor- und Nachteile sowie Möglichkeiten einer Rechtsform abzuwägen.
Neugründer und Junggründer können unter bestimmten Voraussetzungen für einen gewissen Zeitraum steuerliche Vergünstigungen oder Kredite zu vorteilhaften Konditionen erhalten. Dies wiederum hängt von bestimmten Bedingungen ab. Z. B. gibt es auch das sog. Startup-Gesetz (Ley de fomento del ecosistema de las empresas emergentes) in Spanien.
https://spainadvisers.com/de/spanien-startup-gesetz/
- Krankenversicherung bei Selbstständigkeit?
Ab dem Zeitpunkt der Gewerbeanmeldung in Spanien sind die Beantragung sowie die Registrierung als Selbstständiger "Autónomo" bei der spanischen Sozialversicherung "Seguridad Social" empfehlenswert. Hier wird der Gewerbetreibende in der Sozialversicherung "Seguridad Social" pflichtversichert.
Ab diesem Zeitpunkt ist man in Spanien kranken- und rentenversichert. Während der ersten 2 Jahre besteht die Möglichkeit eines Pauschaltarifs "Tarifa Plana", der bei ca. 80 €/Monat beginnt.
- Gewerbesteuer.
Die Gewerbesteuer "Impuesto sobre Actividades Económicas", abgekürzt "IAE" wird für gewöhnlich von den Gemeinden erhoben, in der die Tätigkeit ausgeübt wird.
Für Ihren beruflichen Neustart in Spanien wünschen wir Ihnen viel Erfolg und gutes Gelingen.
Ihre Ute und Elfi.
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