Fahrzeug-Abmeldung in Deutschland sowie Fahrzeug-Anmeldung in Spanien?

Kfz-Versicherung?

Kfz-Steuer?

Umweltzonen in Spanien?

Mautpflicht in Spanien?

Wie geht man am besten bei der Fahrzeugabmeldung in Deutschland sowie der Fahrzeuganmeldung in Spanien vor? 

Gibt es Fristen zu berücksichtigen? 

Wie sieht es mit der Berechnung für Kfz-Versicherung und Kfz-Steuern sowie einem EU-gültigen Führerschein in Spanien aus? 

Was gibt es in den Umweltzonen in spanischen Städten, auch bekannt als Zonas de Bajas Emisiones (ZBE), zu beachten?

  • Wir möchten bei der Frage der Wohnsitz-Abmeldung in Deutschland beginnen.

Angenommen, die Abmeldung des Wohnsitzes in Deutschland soll erfolgen. Für gewöhnlich ist bei der Abmeldung des Wohnsitzes dem Einwohnermeldeamt die neue Adresse im Ausland anzugeben. Nachdem der Wohnsitz in Deutschland abgemeldet wurde, wird auch der Gang zur Kfz-Zulassungsstelle erforderlich. Ab diesem Zeitpunkt gilt ein Fahrzeug in Deutschland als abgemeldet und eine Nutzung des Fahrzeugs ist nicht mehr möglich.

  • Ein Fahrzeug nach der Wohnsitz-Abmeldung weiterhin benutzen?

Vor der Abmeldung des Wohnsitzes und des Fahrzeugs in Deutschland, bestehen die Möglichkeiten, entweder über die Kfz-Versicherungsgesellschaft ein sogenanntes Ausfuhrkennzeichen für Überführungsfahrten zu erhalten oder über den ADAC (kostenpflichtig).

Das "Ausfuhrkennzeichen" ist maximal zwölf Monate gültig oder für einen zu bestimmenden Zeitraum gültig. Das Ausfuhrkennzeichen ermöglicht es, den Wohnsitz und das Fahrzeug in Deutschland sorglos abzumelden und mit dem Fahrzeug nach Spanien zu reisen, um dort den neuen Wohnsitz und das Fahrzeug anzumelden.

  • Wie verhält es sich, wenn der Wohnsitz in Deutschland beibehalten wird und nach der Ankunft in Spanien sowohl der Wohnsitz als auch das Kfz angemeldet werden?

Die Möglichkeit, den Wohnsitz in Deutschland erst einmal beizubehalten und einen gewöhnlichen Wohnsitz in Spanien anzumelden, ist möglich.

In diesem Fall ist kein Ausfuhrkennzeichen notwendig, sondern die Fahrt kann mit den gewöhnlichen deutschen Kfz-Zeichen angetreten werden.

  • Welche Fristen gelten zur Ummeldung eines Fahrzeugs in Spanien?

Abgesehen davon, dass Fahrzeuge nach der Verlegung des Wohnsitzes nach Spanien noch einige Zeit mit deutschem Kennzeichen am Straßenverkehr in Spanien teilnehmen dürfen, ist es erforderlich, das Kraftfahrzeug spätestens 60 Tage nach der Verlegung des Wohnsitzes in Spanien auf ein spanisches Kennzeichen umzumelden.

Ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen dauerhaft in Spanien zu verwenden kann gewisse Konsequenzen mit sich bringen. Z. B. kann dies zu empfindlichen Strafen führen, einschließlich hoher Bußgelder bis hin zur Beschlagnahmung des Fahrzeugs.

  • Zulassung eines Fahrzeugs als steuerfreies Umzugsgut in Spanien?

Damit ein Fahrzeug in Spanien als steuerfreies Umzugsgut angemeldet werden kann, ist die Anmeldung eines Fahrzeugs innerhalb von 6 Wochen nach der Wohnsitzanmeldung in Spanien vorzunehmen. 

Innerhalb dieser 6-Wochen-Frist ist die Einfuhr eines Fahrzeugs ohne weitere Kosten, außer die normale technische Abnahme (spanische ITV – Inspección Técnica de Vehículos - ähnlich dem TÜV in Deutschland)- sowie mit den Umschreibungskosten verbunden.

Selbst bei Neuwert oder Zeitwert eines Fahrzeugs kann die Übertragungssteuer oder Einfuhrsteuer mit ca. 13,5 % umgangen werden, wenn die 6-Wochenfrist ab Zeitpunkt der Wohnsitzanmeldung in Spanien berücksichtigt wird.

  • Was ist vor der Fahrzeuganmeldung in Spanien zu erledigen?

Vor der Anmeldung des Fahrzeuges in Spanien ist das Fahrzeug einer technischen Überprüfung (spanische ITV – Inspección Técnica de Vehículos) zu unterziehen.

  • Welche Unterlagen werden in Spanien zur Anmeldung eines Fahrzeugs benötigt?

• Eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung ("Certificate of Conformity" – kurz COC) im Original. Wenn das Fahrzeug nach 2002 hergestellt wurde, sollte eine COC vorliegen. Andernfalls ist das COC beim Fahrzeughersteller zu beantragen.

• Gültiger Reisepass oder Personalausweis.

• Die Zulassungsbescheinigungen (Teil 1+2) des Fahrzeugs im Original. Falls diese nicht mehr vorliegen sollten, müssen vor der Auswanderung Ersatzdokumente bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragt werden.

• Die Rechnung über den Kauf des Fahrzeugs (Original und Kopie) oder ein Kaufvertrag. 

• NIE-Nummer. 

• Meldebescheinigung nicht älter als 3 Monate ~ Neuregelung.

• Span. Fahrzeugversicherung.

• Nachweis der letzten technischen Überprüfung.

  • Was gilt nach der Anmeldung eines Fahrzeugs in Spanien, das berücksichtigt werden sollte?

Sobald ein Fahrzeug in Spanien angemeldet wurde, erfolgt "normalerweise" zwischen den nationalen Straßenverkehrsbehörden die Meldung, dass das Fahrzeug in Spanien angemeldet wurde, sodass „normalerweise" keine gesonderte Abmeldung durch den Fahrzeughalter notwendig ist.

Die Erfahrung hat oftmals gezeigt, dass die Meldung an die deutsche Zulassungsstelle gar nicht oder nicht zeitnah erfolgte.

Es macht absoluten Sinn, nach der Anmeldung eines Fahrzeugs in Spanien die deutschen Kennzeichen und eine Kopie der spanischen Zulassungsbestätigung mit brieflicher Mitteilung per Einschreiben mit Rückschein an die Zulassungsstelle des letzten Wohnorts zu senden.

Dies vermeidet u. a. auch – und dies ist leider schon häufig vorgekommen –, dass irgendwann ein Bescheid oder gar ein Erinnerungsschreiben zur Zahlung der Kfz-Steuer aus Deutschland nach Spanien nachgesendet wird. 

Erst nach Zugang der Kfz-Schilder und einer Kopie des Nachweises der Anmeldung an die zuständige Kfz-Zulassungsstelle in Deutschland werden von der Kfz-Zulassungsstelle alle erforderlichen Daten an die zuständigen Hauptzollämter übermittelt. Die Hauptzollämter sind für die Festsetzung und Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer zuständig.

Auch wenn einem Fahrzeughalter in Spanien versichert wird, dass die zuständige Zulassungsstelle in Deutschland über die Anmeldung eines Fahrzeugs in Spanien informiert wird, ist es besser, sich nicht auf diese Auskunft zu verlassen.

Die Zulassung eines Fahrzeugs in Spanien kann persönlich oder durch eine vom Fahrzeughalter bevollmächtigte Person oder durch ein kostenpflichtiges Dienstleistungsbüro (Gestoria/Gestor) vorgenommen werden. Falls die Dienstleistung einer Gestoria oder eines Gestors in Anspruch genommen werden sollte, lohnt sich der Kostenvergleich zwischen den verschiedenen Dienstleistern.

Ist es notwendig, in Spanien einen spanischen Führerschein zu beantragen?

  • Wie sieht es für Personen mit gültigem EU-Führerschein mit unbegrenzter Gültigkeit und mit einer Umtauschpflicht im Zusammenhang mit der Residencia in Spanien aus?

Personen, die einen gültigen EU-Führerschein mit unbegrenzter Gültigkeitsdauer (ohne Ablaufdatum) und die Residencia in Spanien haben, können weiterhin in Spanien mit diesem fahren, ohne dass ein Umtausch zwingend erforderlich ist. Dies gilt selbst bei Verlegung des Wohnsitzes nach Spanien.

  • Wie sieht es für Personen mit gültigem EU-Führerschein mit begrenzter Gültigkeit und mit einer Umtauschpflicht im Zusammenhang mit der Residencia in Spanien aus?

Personen, die einen gültigen EU-Führerschein mit begrenzter Gültigkeitsdauer (mit Ablaufdatum) und die Residencia in Spanien haben, können weiterhin in Spanien mit diesem bis einige Zeit vor Ablaufdatum fahren. Dies gilt selbst bei Verlegung des Wohnsitzes nach Spanien.

In diesem Fall ist allerdings zu berücksichtigen, dass der Umtausch des Führerscheins rechtzeitig vor Ablaufdatum in einen spanischen Führerschein bei der spanischen Verkehrsbehörde "Dirección General de Tráfico" (DGT) zu beantragen ist und der neue Führerschein hat üblicherweise Gültigkeit für dieselben Fahrzeugklassen wie der vorherige.

  • Kfz-Steuer in Spanien ausrechnen?

Die spanischen lokalen Steuerbehörden "Suma" bieten eine Website in englischer und spanischer Sprache, die die Kosten für die aktuelle Kfz-Steuer für den Wohnsitz in Spanien bereitstellt, sofern die steuerliche Motorleistung zur Hand ist.

https://www.suma.es/cuerpo_calc_imp.xhtml

Die spanische Auto-Website "Diesel y Gasolina" bietet noch umfangreichere Funktionalitäten, die die steuerliche Leistung anhand der Basisdaten eines jeden Fahrzeugs berechnet und mit den Websites der Gemeinden verbunden ist, um die genauen und aktuellen Kfz-Steuerkosten für eine Ortschaft zu berechnen.

https://www.dieselogasolina.com/calcular-precio-impuesto-circulacion-ivtm.html

  • KFZ-Versicherungen in Spanien vergleichen?

Ein Vergleich zwischen den Anbietern von Kfz-Versicherungen in Spanien lohnt sich immer, da oft deutlich zu viel gezahlt wird.

Empfehlenswert sind Vergleichsportale wie z. B.:

Acierto: https://www.acierto.com

Rastreator: https://www.rastreator.com

Kelisto: https://www.kelisto.es

Check24 bietet einen Online-Vergleichsrechner "Comparador de Seguros" für KFZ-Versicherungen in Spanien.

https://seguros.check24.es

Umweltzonen in spanischen Städten? 
Was gibt es in den Umweltzonen in spanischen Städten, auch bekannt als Zonas de Bajas Emisiones (ZBE), zu beachten?

Seit 2023 sind in mehreren spanischen Städten nach dem spanischen Klimaschutzgesetz für Kraftfahrzeuge Umweltzonen, auch bekannt als Zonas de Bajas Emisiones (ZBE), nach bestimmten Kategorien eingeführt.

In den Umweltzonen "Zonas de Bajas Emisiones" (ZBE) dürfen nur Fahrzeuge mit einer bestimmten, als schadstoffarm eingestuften Kategorie fahren. In der Regel wird dies durch das Anbringen einer farbigen Umweltplakette an der Windschutzscheibe gekennzeichnet oder die Fahrzeuge müssen anderweitig registriert werden, um in diese Zonen einfahren zu können.

• Berufstätige oder Anwohner in Städten mit Umweltzonen können eine Sondergenehmigung erhalten.

• Die genauen Regelungen und Anforderungen können je nach Stadt variieren.

  • Städte mit Umweltzonen in Spanien?

Alicante: Der Fahrzeugverkehr im historischen Zentrum von Alicante ist nur Fahrzeugen von Anwohnern erlaubt, die zuvor eine Genehmigung eingeholt haben. In manchen Fällen ist nach vorheriger Antragstellung eine Genehmigung für die vorübergehende Zufahrt von Fahrzeugen von Ausländern möglich.

Barcelona - Autonome Gemeinschaft Katalonien: Einfahrt in die Umweltzonen sind für ausländische Fahrzeuge nur mit Registrierung erlaubt. Unterschiede gibt es mit permanenten und temporären Fahrverboten.

Bilbao - Provinz Biskaya: Hier gibt es eine Umweltzone die Fahrbeschränkungen für bestimmte Fahrzeuge vorsieht.

Córdoba - Region Andalusien: Hier gibt es Umweltzonen, die Fahrbeschränkungen für bestimmte Fahrzeuge vorsehen.

Formentera (Insel): Vom 1. Juli bis 31. August eine Begrenzung der Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Eine kostenpflichtige Bewilligung ist erforderlich.

Madrid: Einfahrt in die Umweltzonen sind für ausländische Fahrzeuge nur mit Registrierung erlaubt.

Palma (Insel): Hier gelten auch wetterabhängige Fahrverbote.

Sevilla - Region Andalusien: Hier gibt es eine Umweltzone die Fahrbeschränkungen für bestimmte Fahrzeuge vorsieht.

Valladolid - Region Kastilien-León: Temporäre Umweltzone im Stadtgebiet werden auf Anzeigetafeln bei erhöhten Luftschadstoffkonzentrationen aktiviert. Betroffen sind alle Kfz. Es erfolgen abgestufte Maßnahmen der Verkehrsreduktion bis hin zu Fahrverboten. Die temporäre Umweltzone gilt bei Luftverschmutzungsalarm von 8 ‒ 22 Uhr.

Valencia - Region Valencia: Hier gibt es Umweltzonen, die Fahrbeschränkungen für bestimmte Fahrzeuge vorsehen.

Zaragoza - Region Aragonien: Hier gibt es eine Umweltzone die Fahrbeschränkungen für bestimmte Fahrzeuge vorsieht.

In Umweltzonen gelten die Fahrbeschränkungen meist Montag bis Freitag von 7:00 - 20:00 Uhr.

  • Registrierung von Fahrzeugen für die Umweltzonen in Barcelona und Madrid?

Die Registrierung für ausländische Fahrzeuge in Barcelona und Madrid ist Online erforderlich, um in die Umweltzonen einfahren zu können. Städte, wie Barcelona und Madrid, haben eigene Registrierungssysteme.

Zur Registrierung der Umweltzonen in Barcelona und Madrid bietet "Tollwayr" diesen Service an.

https://tollwayr.com/de/umweltzonen/spanien/

TIPP: Es kann eine gewisse Bearbeitungszeit geben, Es macht Sinn, die Registrierung vor der Einfahrt in die Umweltzone abzuschließen.

Jede Stadt hat ihre eigenen Zonen und die Plaketten variieren:

Blau ~ 0

Grün-Blau ~ ECO

Gelb ~ B

Grün ~ C

Die deutsche Umweltplakette wird für die Einfahrt in spanische Umweltzonen nicht akzeptiert und eine Registrierung für ausländische Fahrzeuge ist erforderlich.

Es ist empfehlenswert, sich vor der Reise über die spezifischen Bestimmungen der jeweiligen Stadt zu informieren.

Die jeweiligen Gemeinden (Ayuntamientos) der Städte sind zuständig für weitere Informationen zu den Umweltzonen und zur Registrierung von Fahrzeugen.

  • Historische Fahrzeuge?

Historische Fahrzeuge haben in Spanien in Umweltzonen eingeschränkte Nutzungsmöglichkeiten.. Fahrzeuge mit der spanischen Umweltplakette "Distintivo Ambiental DGT" haben freie Einfahrt. Z. B. müssen "Historische Fahrzeuge" bestimmte Kriterien erfüllen und eine entsprechende Registrierung oder eine spanische Umweltplakette "Distintivo Ambiental DGT" muss vorliegen.

Personen mit "historischen Fahrzeugen" ist zu Empfehlen, sich vorher über die spezifischen Bestimmungen der jeweiligen Stadt zu informieren, da die Regelungen je nach Stadt variieren können.

  • Reisen durch Frankreich nach Spanien?

Einige französische Städte und einige Stadtautobahnabschnitte sind als Umweltzonen eingeräumt. Es macht Sinn sich vorher über die spezifischen Bestimmungen der jeweiligen Stadt zu informieren, da die Abschnitte der Umweltzonen und Regelungen je nach Stadt variieren können. 

Ohne die "Crit'Air-Umweltplakette" kann es in Frankreich in Umweltzonen sehr teuer werden.

  • Crit'Air-Umweltplakette für Umweltzonen in Frankreich kurz vor der Reise bestellen?

Es besteht auch Möglichkeit, die "Crit'Air-Umweltplakette" in letzter Minute zu bestellen.

Tipps: Der Erhalt der "Crit'Air-Umweltplakette" kann ein paar Tage in Anspruch nehmen. Es macht auf jeden Fall Sinn zur Sicherheit den Kaufbeleg sowie den Kontoauszug mit der Abbuchung auszudrucken und beides auf der Reise mitzunehmen.

Die Crit'Air-Umweltplakette für Frankreich kann online über die offizielle Webseite des französischen Umweltministeriums bestellt werden. Die Plakette kostet ca. 3,11 € plus Versandkosten, insgesamt ca. 4,91 € Euro (Preisangaben 2024) bei Versand innerhalb der EU. Die Bezahlung erfolgt per Kreditkarte.

https://www.certificat-air.gouv.fr/

Mautpflicht in Spanien? 

Nicht alle Strecken in Spanien unterliegen einer Mautpflicht. In Spanien sind Autobahn-Abschnitte, die in staatlicher Hand liegen größtenteils Mautfrei.

Andere Autobahnen werden durch verschiedene private Unternehmen betrieben, die eine Maut erheben.

  • Staatlich geführte Autobahnen sind als "Autovia" mit einem "A" gekennzeichnet.
  • Gebührenpflichtige Autobahnen werden in Spanien als Autopista "AP" gekennzeichnet.

​Die Autobahnmaut berechnet sich nach der gefahrenen Strecke und wird an Mautstationen fällig. Stadtautobahnen und Umfahrungen sind meist mautfrei.

​Die Maut ist darüber hinaus von Tageszeiten, Wochen oder auch Feiertagen abhängig.

  • Was ist das Free Flow Mautsystem?

Z. B. wird auf der A-636 im Baskenland eine elektronische Maut im Free Flow Mautsystem berechnet. Dieses Mautsystem erlaubt zu reisen ohne an der Mautstelle anzuhalten.

​Mautfreie Stadtautobahnen und Umfahrungen?

Mautfreie Stadtautobahnen und Umfahrungen gibt es in allen größeren Städten wie Barcelona, Bilbao, Valencia und Alicante. Der Autobahnring um Madrid ist teilweise gebührenpflichtig.

  • Mautkonzessionen?

Die Mautgebühren für diese Strecken könnten jedoch in naher Zukunft wegfallen, wenn die Mautkonzessionen nicht verlängert werden und wieder an den Staat gehen.

Auch einige National- bzw. Umgehungsstraßen sind Mautfrei.

Z. B. Zwischen Barcelona und Tarragona (C-32) und in einigen Tunneln.

Z. B. der "Tunel de Vallvidrera"; - oder der "Tunel del Cadi" sowie der "Tunel de Artxanda".

  • Wovon ist die Höhe der Mautgebühren abhängig?

Die Mautgebühren werden einerseits von der gefahrenen Strecke sowie je nach Fahrzeugklasse berechnet.

Durchschnittlich sind mit etwa 10 € auf 100 km zu rechnen.

  • Mautfreie Strecken? (Stand 2025)

• AP2 Zaragoza – El Vendrell.

• AP7 Montmeló – El Papiol.

• AP7 Grenzübergang La Jonquera – Tarragona.

• C32 Barcelona – Lloret de Mar.

• C33 Barcelona – Montmeló.

• AP2 Burgos – Eibar.

• AP4 Sevilla – Cádiz.

• AP7 Tarragona – Alicante.

• Umfahrungen Valencia und Barcelona.

  • Wie wird die Maut in Spanien bezahlt?

Die Bezahlung der Mautgebühren erfolgt beim Verlassen der Strecke in bar oder per Karte.

  • Welche Bestimmungen gelten für Gespanne?

Für Einachsige Anhänger ohne Zwillingsbereifung zahlt man keine gesonderte Maut.

Für Gespanne mit Zwillingsbereifung zahlt man eine höhere Maut.

  • Welche Bestimmungen gelten für Wohnmobile?

Für Wohnmobile mit Zwillingsbereifung zahlt man unabhängig vom Zuggewicht eine höhere höher Maut.

In welchen verschiedenen Fahrzeugkategorien unterscheiden die privaten Unternehmen bei den Mautgebühren?

Fahrzeugkategorie "Ligeros": Motorräder, PKWs, PKWs mit einachsigem Anhänger und Wohnmobile.

Fahrzeugkategorie "Pesados": PKW mit zweiachsigem Anhänger, Kleinbus.

Fahrzeugkategorie "Pesados": Bus, LKWs ab 4 Achsen.

 

Wir wünschen Ihnen in Spanien allzeit gute Fahrt.

Ihre Ute und Elfi.

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