Die NIE-Nummer über ein spanisches Konsulat in Deutschland beantragen?

Wir beginnen mit der Frage, was ist die NIE-Nummer und wozu wird sie benötigt?

In unserem separaten Beitrag behandeln wir detailliert die Frage: Was ist die NIE-Nummer?

Mit unserem Leitfaden bieten wir Ihnen eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, um Ihren Prozess zur Beantragung der NIE-Nummer über ein spanisches Konsulat in Deutschland zu begleiten.

Wir werden uns dabei besonders auf den entscheidenden und präzise zu benennenden Absatz "Motivos" (Begründung) im Antragsformular EX-15 konzentrieren, da dieser den Grund für den Erhalt Ihrer NIE-Nummer darlegt.

Zudem widmen wir uns auf den am Ende des Antragsformulars EX-15 anzuführenden Personennamen und dem Datum sowie auf den Zeitpunkt der zu leistenden Unterschrift.

Beschenken Sie sich mit etwas Zeit und widmen Sie diesem Beitrag Ihre Aufmerksamkeit, um die Beantragung und den Erhalt Ihrer NIE-Nummer über ein spanisches Konsulat in Deutschland erfolgreich zu meistern.

Die Beantragung der NIE-Nummer über ein spanisches Konsulat in Deutschland ist nicht nur aufgrund spanischer behördlicher Anforderungen (entweder eine postalische Anschrift (Zustelladresse) oder ein Wohnsitz in Spanien) und aus Kostengründen (Beauftragung Gestoria/Gestor) einfacher, sondern oft auch aus sprachlichen Gründen der einfachste und kürzere Weg. Weiteres dazu informieren wir weiter unterhalb unseres hiesigen Beitrages.

Die spanischen Konsulate in Deutschland sind je nach Wohnsitz im jeweiligen Konsularbezirk (Bundesland) zuständig.

1. Zur Beantragung der NIE-Nummer über ein spanisches Konsulat in Deutschland wird ein Antragsformular benötigt.

Das Antragsformular "EX 15" sowie eine Übersetzungshilfe stehen zum Herunterladen über dem Link der Webseite des spanischen Konsulats zur Verfügung.

https://www.exteriores.gob.es/Consulados/dusseldorf/es/Comunicacion/Noticias/Paginas/Articulos/NIE%20Beantragen.aspx 

Das Antragsformular EX 15 stellen wir Ihnen ebenso unterhalb dieses Beitrags zum Herunterladen und Ausfüllen sowie eine hilfreiche Übersetzungshilfe als PDF-Datei bereit.

  • Antragsvoraussetzungen für die NIE-Nummer über ein spanisches Konsulat in Deutschland?

Erster Wohnsitz im jeweiligen Konsularbezirk (Bundesland).

Bei Beantragung mehrerer NIE-Nummern muss für jeden Antragsteller dementsprechend jeweils ein Termin beim jeweiligen Konsulat gebucht werden.

  • 2. Wie geht man beim Ausfüllen des Antragsformulars „EX 15“ vor und in welcher Sprache muss das Antragsformular „EX 15“ für die Beantragung der NIE-Nummer ausgefüllt werden und worauf sollte man achten?

Das Antragsformular EX-15 ist entweder herunterzuladen und am Computer auszufüllen sowie 2-fach auszudrucken,

oder 2-fach auszudrucken und mit einer Schreibmaschine auszufüllen.

Das Antragsformular EX-15 muss in spanischer Sprache sowie pro Antragsteller in zweifacher Ausfertigung beim Termin eingereicht werden, da zwei Exemplare für den Antrag benötigt werden.

Handschriftlich ausgefüllte Anträge werden nicht weitergeleitet.

Hierzu kann die Übersetzungshilfe als PDF-Datei behilflich sein. * Bitte beachten Sie dazu auch unsere gesonderten Tipps.

Alternativ steht zur sprachlichen Hilfestellung beim Ausfüllen des Formulars EX 15 ein hilfreiches YouTube-Video mit Ausfüllhilfe zur Verfügung. * Bitte beachten Sie dazu auch unsere gesonderten Tipps.

https://youtu.be/xszud8cY-HQ?si=VXecgfTk7EOiB2ak

  • Welche Aspekte sind bei der Angabe "Motivos" (Begründung ) im Antragsformular EX-15 zu beachten?

* Gesonderte Tipps: 

Im Antragsformular EX-15 ist eine Begründung „Motivos“ ab Absatz 4.2 anzugeben, warum Sie eine NIE-Nummer benötigen, sowie eine Provinz ist anzugeben.

• Die spanischen Konsulate in Deutschland sind NICHT für die Beantragung der NIE-Nummer zuständig, wenn als Grund im Antragsformular angegeben wird, dass man dauerhaft in Spanien leben will.

• Das Antragsformular EX-15 wird von den spanischen Konsulaten in Deutschland allein aus folgenden Gründen angenommen: • primär aus wirtschaftlichen Gründen (z. B. Immobilienkauf), • um ein spanisches Bankkonto zu eröffnen, • um ein Studium zu beginnen. • Sekundär aus beruflichen Gründen (z. B. Job), • aus sozialbedingten Gründen (z. B. um in Spanien arbeiten zu können), • um sich bei der Sozialversicherung anzumelden.

Empfehlung: Um ein positives Ergebnis bzgl. der Beantragung der NIE-Nummer zu erzielen, wird als meistgenutzter Grund im Antragsformular EX-15 empfohlen, unter „Motivos“ den Immobilienkauf „Compra inmobiliaria“ anzugeben. Selbst wenn derzeit oder in naher Zukunft kein sofortiger Immobilienerwerb in Spanien geplant sein sollte.

 • Der Prozess sowie der Erwerb einer Immobilie erfordern für gewöhnlich Zeit und Geduld. Deswegen ist es folgerichtig, dass ein Nachweis, wie z. B. ein Eigentumsnachweis, nicht zu erbringen ist.

  • Tipps zur Begründung "Motivos" im Antragsformular EX 15 ab Absatz 4.2:

Absatz 4.2: Bei der Begründung zur Beantragung der NIE-Nummer im Antragsformular EX 15 ist unabhängig von der gewählten Art der Begründung eine Provinz anzugeben.

Wenn als Begründung z. B. Immobilienkauf "Compra inmobiliaria" verwendet werden sollte, ist die Provinz anzugeben, in der sich die Immobilie befindet, und in diesem Fall "Por intereses económicos" anzukreuzen, da der Erwerb einer Immobilie eine wirtschaftliche Transaktion ist. (POR INTERESES ECONÓMICOS = aus wirtschaftlichen Interessen)

Absatz 4.3: Unter "LUGAR DE PRESENTACIÓN" - ist hier "OFICINA CONSULAR" (Konsulat) anzukreuzen, da die NIE-Nummer im span. Konsulat in Deutschland beantragt wird.

Absatz 4.4: Unter "SITUACIÓN EN ESPAÑA" - ist hier NICHTS auszufüllen, da der Antrag nicht in Spanien eingereicht wird.

Wichtig zu wissen: Die Angabe einer Provinz im Antragsformular bezieht sich ausschließlich auf das Antragsprozedere. Sonst wird der Antrag leider nicht bearbeitet. Die NIE-Nummer ist nicht an einen bestimmten Ort oder an eine Provinz gebunden. Sie gilt in ganz Spanien und die Gültigkeit der NIE-Nummer hat ebenso keine zeitliche Begrenzung.

Das Antragsformular EX 15 wird "nur" an die zuständige Ausländerbehörde der jeweiligen Provinz weitergeleitet.

  • Hier führen wir einige weitere Beispiele zur Begründung für das Antragsformular EX 15 an:

• Immobilienkauf "Compra inmobiliaria" & Provinz. (Empfehlenswert)

• Bankgeschäfte "Transacciones bancarias". Wichtig: Hier ist auch das Bankinstitut & die Provinz anzugeben.

• Studium (Estudios) & Provinz.

• Steuerliche Angelegenheiten (Asuntos fiscales) & Provinz.

• Erbschaft "Herencia" & Provinz.

• Gründung einer Gesellschaft/Firma "Constitutción de la Sociedad XY & Provinz. Wichtig: Hier ist auch die Bezeichnung der Gesellschaft/Firma anzugeben.

• Mieten einer Immobilie (Alquilar una propiedad) & Provinz.

• Arbeitsaufnahme "Empezando a trabajar" & Provinz.

  • Wesentliches ist am Ende des Antragsformulars EX-15 zu berücksichtigen.

Am Ende des Antragsformulars EX-15 sind der Personenname und das Datum erst am Tag des Termins im spanischen Konsulat im Beisein eines Mitarbeiters, der den Antrag entgegennimmt, einzutragen. Für die Unterschrift trifft dies ebenso zu.

  • 3. Termin zur Beantragung der NIE-Nummer über ein spanisches Konsulat in Deutschland vereinbaren.

Wir geben Ihnen gleich zu Beginn mit auf den Weg: Um einen NIE-Termin bei einem spanischen Konsulat in Deutschland zu erhalten, sind je nach spanischem Konsulat etwas Geduld und Zeit erforderlich.

Doppelbuchungen und Absagen von Terminen in den jeweiligen span. Konsulaten in Deutschland führen glücklicherweise dazu, dass oft kurzfristig Termine über die Webseiten der span. Konsulate frei werden oder Termine per E-Mail (je nach span. Konsulat) kommuniziert werden.

Bei jenen spanischen Konsulaten in Deutschland, die Termine über ihre Webseiten kommunizieren, ist es ratsam, zwischendurch öfter einen Blick auf die Terminvergaben der Webseiten der span. Konsulate in Deutschland zu werfen.

Betrachten Sie das Prozedere der Terminanfrage als eine nützliche Herausforderung für Ihren zukünftigen Aufenthalt in Spanien. Unabhängig von behördlichen Angelegenheiten funktionieren viele andere Bereiche in Spanien nach einem äußerst entspannten Lebensstil.

  • Prinzipiell ist ein Termin zur Beantragung der NIE-Nummer über ein spanisches Konsulat in Deutschland entweder über die Website des jeweils zuständigen Konsulats oder per E-Mail anzufordern.
  • Bei Beantragung mehrerer NIE-Nummern muss für jeden Antragsteller dementsprechend jeweils ein Termin beim jeweiligen zuständigen Konsulat gebucht werden.
  • Man muss persönlich beim Termin im spanischen Konsulat erscheinen, es sei denn, man beauftragt eine bevollmächtigte Person.

Identisch mit einer wohnsitzzuständigen Polizeidienststelle oder der Ausländerbehörde (Oficina de Extranjeros) oder einer Gestoria oder eines Gestors in Spanien stellt das spanische Konsulat in Deutschland keine NIE‑Nummer aus, sondern nimmt lediglich den Antrag zur NIE‑Nummer an. Die NIE-Nummer wird nach der Beantragung üblicherweise sodann per E-Mail zugesandt.

Wesentliche Hinweise zur Vergabe von Terminen für die Antragstellung der NIE-Nummer stellen wir Ihnen unterhalb in der Auflistung der spanischen Konsulate in Deutschland zur Verfügung.

  • Antrag durch Bevollmächtigten?

Aus der Vollmacht muss ausdrücklich hervorgehen, dass Sie die Person bevollmächtigen, einen Antrag für die NIE-Nummer bei dem zuständigen Konsulat zu stellen und einzureichen.

Bevollmächtigte Vertreter müssen eine notarielle Vollmacht vorlegen sowie eine beglaubigte Kopie ihres Personalausweises oder Reisepasses. Die Daten der bevollmächtigten Person müssen auch ins Formular EX‑15 unter Punkt 2 eingetragen werden. Die Ermächtigung muss zweisprachig (Deutsch/Spanisch) sein.

  • Welche Unterlagen sind zum Termin mitzubringen?

• Das per PC oder Schreibmaschine ausgefüllte Antragsformular EX-15 in 2-facher Ausfertigung,

• Deutscher Personalausweis (bei Vorlage eines deutschen Personalausweises mit Anschrift ist keine Meldebescheinigung nötig) oder,

• Reisepass sowie eine gültige ​Meldebescheinigung (max. 3 Monate alt).

• Gut lesbare Fotokopien von Personalausweis oder Reisepass (Vorder- und Rückseite des Ausweises auf der gleichen Seite eines Blattes).

  • Kinder benötigen eine eigene NIE-Nummer. 

Die NIE-Nummer wird beim Anmelden für einen Kindergartenplatz und/oder für die Schule oder für die Krankenkassenkarte (Tarjeta de Sanidad) u. s. w. verlangt. Die NIE-Nummer ist von den Eltern oder dem Vater oder der Mutter zu beantragen.

Dazu sind ein Personalausweis sowohl vom Antragsteller als auch vom minderjährigen Kind und eine internationale Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch vorzulegen.

Hinweis: Oft wird das Gegenteil dargelegt, dass Kinder keine NIE-Nummer benötigen. Dem ist nicht so!!

  • Verwaltungsgebühr?

Die Verwaltungsgebühr in Höhe von ca. 9,84 € ist je nach span. Konsulat in Deutschland beim Termin entweder mit EC-Karte / V-Pay / Maestro oder in bar vor Ort zu bezahlen.

Die Beantragung der NIE-Nummer hat weder steuerliche noch sonstige Verpflichtungen zur Folge.

 

SPANISCHE KONSULATE IN DEUTSCHLAND:

  • Konsularabteilung Berlin.

Zuständig für folgende Bundesländer: – Berlin, – Brandenburg, – Sachsen, – Sachsen-Anhalt, – Thüringen.

Adresse: Lichtensteinallee 11 - 0787 Berlin

Öffnungszeiten: Mo.–Fr. 09.00-13.00 Uhr

Tel.: 030 254 007 161

Fax: 030 257 9955 7

E-Mail: emb.berlin.sc@maec.es

Wesentliche Hinweise zur Vergabe von Terminen für die Antragstellung der NIE-Nummer im Generalkonsulat Berlin.

Termine werden nur über die u. a. Webseite des spanischen Konsulats Berlin vergeben.

Es ist einiges an Geduld erfordert, um einen Termin zur Beantragung der NIE-Nummer im span. Konsulat in Berlin zu erhalten.

Tipp: Täglich am frühen Morgen ab 5:00 Uhr und im Laufe der Morgenstunden und zwischendurch, selbst zu Abendstunden, lohnt sich immer wieder der Blick auf die Webseite für eine Terminbuchung.

Auf der Webseite auf "Es necesario solicitar una cita: Solicitud de cita para NIE / Terminvereinbarung" klicken. Pro Person ist ein Termin zu vereinbaren. (Falls der u. a. Link zum span. Konsulat in Berlin nicht funktionieren sollte - den u. a. Link kopieren und in die Adresszeile Ihres Internet-Browsers einfügen).

https://www.exteriores.gob.es/Embajadas/berlin/es/ServiciosConsulares/Paginas/index.aspx?scco=Alemania&scd=26&scca=Pasaportes+y+otros+documentos&scs=Número+de+Identidad+de+Extranjero+(NIE)

 

  • Generalkonsulat Hamburg.

Zuständig für folgende Bundesländer: – Hamburg, – Bremen, – Mecklenburg-Vorpommern, – Schleswig-Holstein, – Niedersachsen.

Adresse: Mittelweg 37 - 20148 Hamburg

Tel: 040 4146460

Fax: 040 417449

E-Mail: cog.hamburgo@maec.es

Wesentliche Hinweise zur Vergabe von Terminen für die Antragstellung der NIE-Nummer im Generalkonsulat Hamburg.

Von jeder beantragenden Person ist an das spanische Generalkonsulat in Hamburg eine E-Mail zu senden. cog.hamburgo.nie@maec.es

Im Betreff der E-Mail ist anzugeben: "Solicitar contraseña NIE" (Antrag Passwort NIE).

Im Textfeld der E-Mail sind folgende Daten mitzuteilen: WICHTIG: Alle Angaben IN GROSSBUCHSTABEN SCHREIBEN!!!

1. Nummer des Identifikationsdokuments (Reisepass oder Personalausweis).

2. E-Mail-Adresse der beantragenden Person.

3. Alle Vor- und Nachnamen wie im Identifikationsdokument angegeben.

4. Aktuelle Meldeadresse.

5. Der E-Mail muss eine Kopie des betreffenden Identifikationsdokuments (Reisepass oder Personalausweis) beigefügt werden.

Beim späteren Termin im Generalkonsulat ist gemeinsam mit den 2 Antragsformularen EX 15 ebenso eine Fotokopie des betreffenden Identifikationsdokuments in Papierform mitzubringen.

- Nachdem die betreffende E-Mail an das Generalkonsulat Hamburg gesendet wurde, erhält man nach einiger Zeit von der Absender - E Mail: "noresponse@citaconsular.es" einen Benutzernamen (ID) und ein Passwort (Password). (Achten Sie darauf, dass Ihr E-Mail-Programm die E-Mail mit dem Passwort in den Spam-Ordner leiten könnte)

- Im Anschluss ist der Termin im span. Konsulat in Hamburg nur online sowie nur mit dem erhaltenen Benutzernamen (ID) und Passwort (Password) über das Terminvergabesystem des Generalkonsulats Hamburg - siehe Absatz - SOLICITAR CITA PREVIA - TERMIN VEREINBAREN - MAKE APPOINTMENT unter folgendem Link buchbar. (Alle o. a. Angaben auch nachlesbar unter dem Link des Generalkonsulat Hamburg).

https://www.exteriores.gob.es/Consulados/hamburgo/de/ServiciosConsulares/Paginas/index.aspx?scca=Pasaportes+y+otros+documentos&scco=Alemania&scd=150&scs=Número+de+Identidad+de+Extranjero+(NIE)

 

  • Generalkonsulat Düsseldorf.

Zuständig für folgendes Bundesland: – Nordrhein-Westfalen.

Adresse: Homberger Str. 164 - 0474 Düsseldorf

Tel: 0211 439080

Fax: 0211 453768

E-Mail: cog.dusseldorf@maec.es

Wesentliche Hinweise zur Vergabe von Terminen für die Antragstellung der NIE-Nummer im Generalkonsulat Düsseldorf. Termine werden nur über die u. a. Webseite des span. Konsulats Düsseldorf vergeben.

Es ist einiges an Geduld erfordert, um einen Termin zur Beantragung der NIE-Nummer im spanischen Konsulat in Düsseldorf zu erhalten.

Tipp: Nachts zwischen 0.00 Uhr und 1.00 Uhr sowie am frühen Morgen ab 5:00 Uhr und im Laufe der Morgenstunden und tagsüber zwischendurch, selbst zu Abendstunden, lohnt sich immer wieder der Blick auf die Webseite für eine Terminbuchung.

https://www.exteriores.gob.es/Consulados/dusseldorf/es/Comunicacion/Noticias/Paginas/Articulos/NIE%20Beantragen.aspx

 

  • Generalkonsulat Frankfurt.

Zuständig für folgende Bundesländer: – Hessen, – Rheinland-Pfalz, – Saarland.

Adresse: Niebelungenplatz 36 - 0318 Frankfurt am Main

Tel: 069 9591660

Fax: 069 5964742

Wesentliche Hinweise zur Vergabe von Terminen für die Antragstellung der NIE-Nummer im Generalkonsulat Frankfurt.

• Das Antragsformulars EX-15 ist in spanischer Sprache mit dem Computer auszufüllen und unter der Bezeichnung "NIE-Antrag" und dem NACHNAMEN (der erste Nachname bei doppelten Nachnamen) der beantragenden Person abzuspeichern. (Beispiel: "NIE-Antrag MUSTERMANN").

• Die angegebene E-Mail-Adresse im Antragsformular EX-15 muss mit der E-Mail-Adresse übereinstimmen, von der Sie die Terminanfrage absenden.

• Scannen Sie die anderen erforderlichen Dokumente (Ausweis oder Reisepass, Meldebestätigung u. s. w.) im PDF-Format ein (pro Dokument jeweils eine PDF-Datei) und speichern jede PDF-Datei mit einer dazugehörigen Bezeichnung ab. (Beispiele: Reisepass, aktuelle Meldebescheinigung, max. 3 Monate alt. Für deutsche Staatsbürger, die sich mit einem Personalausweis identifizieren, ist keine Meldebestätigung u. s. w.  notwendig.

• Die Qualität der Scans muss eine gute Lesbarkeit aller Daten gewährleisten.

• Vom Personalausweis sind in Farbe auf weißem Druckerpapier im PDF-Format die Vorder- und Rückseite auf derselben DIN A4 Seite einzuscannen - der Scan darf nicht mehr als zwei Drittel einer DIN A4 Seite einnehmen.

• Falls ein Reisepass verwendet wird: ist in Farbe auf weißem Druckerpapier im PDF-Format einzuscannen und darf nicht mehr als zwei Drittel einer DIN A4 Seite einnehmen.

Beim Termin vor Ort sind mitzubringen:

• EU-Bürger: Gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass.

• NICHT EU-Bürger: Gültiger Reisepass und spanische Dokumente, die den Grund für den Antrag belegen.

• Aktuelle Meldebescheinigung, max. 3 Monate alt, ausser Deutsche Staatsbürger, die sich mit einem Deutschen Personalausweis identifizieren.

• Im Falle eines bevollmächtigten Vertreter: • Eigenes Ausweisdokument, • beglaubigte Kopie des Personalausweis- oder Reisepass, für die Person, für die die NIE beantragt wird, • eine notarielle Vollmacht oder eine private Vollmacht mit Unterschriftsbeglaubigung seitens einer deutschen Behörde.

• Eltern/Vormund von Minderjährigen und Betreuer: Eigenes Ausweisdokument, Personalausweis oder Reisepass des Minderjährigen/der betreuten Person und das Familienstammbuch bzw. Geburtsurkunde des Minderjährigen/die Bestellungsurkunde.

• Auf der Webseite des spanischen Konsulat Frankfurt ist das Formular 790, Code 12 angeführt. Dieses benötigen Sie nicht am Computer auszufüllen und beim Termin vorzulegen, da dieses nur zur Zahlung der Gebühr für die Beantragung der NIE-Nummer in Spanien selbst vorzulegen ist.

• Die Verwaltungsgebühr in Höhe von 9,84 € ist im span. Konsulat Frankfurt per Karte zu bezahlen.

• Andere Formate als PDF und Mehrfach-E-Mails werden nicht akzeptiert.

• Erstellen Sie einen E-Mail-Entwurf, indem Sie unter Punkt 3 im u. a. Web-Link des spanischen Konsulat Frankfurt den angeführten "E-Mail-Link anklicken: Unter (Erstellen Sie einen E-Mail-Entwurf, indem Sie auf diesen Link klicken).

https://www.exteriores.gob.es/Consulados/francfort/es/ServiciosConsulares/Paginas/index.aspx?scca=Pasaportes+y+otros+documentos&scco=Alemania&scd=144&scs=Número+de+Identidad+de+Extranjero+(NIE)

• Daraufhin erhalten Sie einen Textentwurf über Ihr E-Mail Programm. Die E-Mail-Anschrift zur Terminvergabe erscheint normalerweise automatisch in der Adresszeile des E-Mail Programms: cog.francfort.nie@maec.es

• Im Betreff der E-Mail ist folgendes in Großbuchstaben anzugeben:

• SOLICITUD CITA NIE und den NACHNAMEN (bei mehreren Nachnamen ist der erste Nachname anzuführen) von der Person, für die der Termin beantragt wird. (Beispiel: "SOLICITUD CITA NIE MUSTERMANN").

• Den per E-Mail erhaltenen Textentwurf vervollständigen und drei Terminvorschläge von Montag - Freitag (ausser Feiertage) von 09:00 bis 10:15 Uhr anführen sowie die im Textentwurf angeführten Dokumente im PDF - Format per E-Mail mitsenden z. b. Kopie des Ausweis, die Kopie des Antragsformular EX15 u. s. w.

• Nach Prüfung der Terminanfrage bestätigt das Konsulat einen Terminvorschlag oder sollten die vorgeschlagenen Termine nicht mehr frei sein, wird ein Alternativtermin angeboten.

• Am Tag des Termins muss die Bestätigungs-E-Mail des Konsulats sowie die Originaldokumente die per E-Mail übermittelt wurden vorgelegt werden, um den Termin wahrnehmen zu können.

• Nach Informationen des spanischen Konsulat Frankfurt kann ab der Beantragung eines Termins bis zum Erhalt der NIE per E-Mail bis zu 8 Wochen gerechnet werden.

 

  • Generalkonsulat Stuttgart.

Zuständig für folgendes Bundesland: – Baden-Württemberg

Adresse: Lenzhalde 61 - 70192 Stuttgart

Tel: 0711 9979800

Fax: 0711 2265927

E-Mail: cog.stuttgart@maec.es

 

  • Generalkonsulat München.

Zuständig für folgendes Bundesland: - Bayern.

Adresse: Oberföhringer Str. 45 - 81925 München

Tel: 089 9984790

Fax: 089 9810206

E-Mail: cog.munich@maec.es

Wesentliche Hinweise zur Vergabe von Terminen für die Antragstellung der NIE-Nummer im Generalkonsulat München.

Eine Terminvereinbarung zur Beantragung der NIE-Nummer ist per E-Mail an cog.munich@maec.es und anhand des Mitsendens des vollständig ausgefüllten Formulars EX-15 (in zweifacher Ausstellung sowie auf Spanisch) an das Generalkonsulat in München zu adressieren.

Die Webseite des Generalkonsulates München steht ebenso über den u.a. Link zur Verfügung:

 https://www.exteriores.gob.es/Consulados/munich/de/Paginas/index.aspx

 

  • Alle oberhalb angeführten spanischen Konsularabteilungen in Deutschland stehen über folgenden Link zur Verfügung:

https://www.exteriores.gob.es/Embajadas/berlin/de/Embajada/Paginas/Consulados.aspx

WichtigDie spanischen Konsulate in Deutschland bieten zur Terminvergabe jeweils unterschiedliche Vorgehensweisen (entweder Terminvergabe über eine Webseite oder per E-Mail).

Zudem können sich die Rahmenbedingungen der jeweiligen zuständigen spanischen Konsulate in Deutschland kontinuierlich verändern.

Wir empfehlen Ihnen, für die Beantragung der NIE-Nummer sowie zur Terminvergabe den jeweiligen Anweisungen auf den Webseiten für Ihr wohnsitzzuständiges spanisches Konsulat zu folgen, um Verzögerungen bei der Terminvergabe und der Bearbeitung des Antrags zu vermeiden.

  • Selbstverständlich besteht ebenso die Möglichkeit, die NIE-Nummer in Spanien zu beantragen.

Als Bürger der Europäischen Union benötigen Sie eine NIE-Nummer innerhalb von 3 Monaten nach Ihrer Ankunft in Spanien.

Die Bedingung zur Beantragung der NIE-Nummer in Spanien ist behördlich festgelegt: Entweder eine postalische Anschrift (Zustelladresse) oder ein Wohnsitz in Spanien.

Einige Tipps zur Beantragung der NIE-Nummer in Spanien:

• Es besteht in Spanien die Möglichkeit, eine Gestoria oder einen Gestor, respektive eine*n Auswanderhelfer*In zur Beantragung der NIE - Nummer zu beauftragen, der/die sich dazu bereit erklärt, die Büroanschrift als Zustelladresse bereitzustellen. Hier lohnt sich der Kostenvergleich zwischen den verschiedenen Dienstleistern.

• Es besteht ebenso die Möglichkeit, die anschrift- und/oder wohnsitzzuständige Polizeiwache oder die Ausländerbehörde (Oficina de Extranjeros) aufzusuchen und mit viel Glück einen Termin zur Beantragung der NIE-Nummer zu erhalten. Auch in diesem Fall ist entweder eine postalische Anschrift (Zustelladresse) oder ein Wohnsitz in Spanien Bedingung.

• Eventuell verbringen Sie für einen gewissen Zeitraum Ihren Aufenthalt in einem Hotel, in einer Ferienwohnung oder bei befreundeten Personen, und Ihre Gastgeber erklären sich bereit, deren Anschrift als Zustelladresse zur Beantragung der NIE-Nummer bereitzustellen.

• Optional besteht auch die Möglichkeit, auch ohne NIE-Nummer für den Kauf einer Immobilie einen Vorvertrag abzuschließen und die NIE-Nummer nach Erhalt nachzureichen.

Wie lange ist die NIE-Nummer gültig?

Die NIE-Nummer ist in Spanien unbegrenzt gültig. Stellen Sie sicher, dass Sie sie nicht verlieren, und bewahren Sie immer Fotokopien davon auf.

  • Die NIE-Nummer längere Zeit nicht benutzt?

Falls die NIE-Nummer längere Zeit nicht benutzt wird/wurde, muss sie in Spanien aktiviert werden. Eine Aktivierung ist beim Finanzamt in Spanien ebenfalls nur einmal notwendig.

  • Die NIE-Nummer verloren? Was nun?

Der Weg führt zur örtlichen spanischen Polizeistation mit vorheriger Terminvereinbarung. Die örtliche spanische Polizeistation kann eine Suche mit dem Namen des NIE‑Inhabers sowie dessen Geburtsdatum in der Datenbank durchführen.

Falls die polizeiliche Suche erfolgreich war, kann die Polizeistation die gleiche NIE-Nummer in der Datenbank finden und ein Ersatzzertifikat anfordern.

Falls die Datenbank keine Ergebnisse mit dem Namen des NIE‑Inhabers liefert, muss das Antrags-Prozedere wie bei erster Beantragung wiederholt werden und eine neue NIE‑Nummer beantragt werden.

Alternativ kann eine Gestoria oder ein Gestor (Vermittler zwischen Bürger und Ämtern) oder ein Steuerberater in Spanien kontaktiert werden, die oft auf dem schnelleren Weg zum Ziel gelangen. Sinnvoll ist ein Preisvergleich unter den zahlreichen Anbietern.

  • Tipp: Fertigen Sie eine oder mehrere Fotokopien von der NIE‑Nummer an oder scannen Sie die NIE‑Nummer ein und speichern diese digital ab. Dann ist es für die Polizeistation viel einfacher, die gleiche NIE-Nummer in der Datenbank zu finden und erneut anzufordern.

Was ist die oftmals bezeichnete grüne NIE-Karte? Die sogenannte grüne NIE-Karte ist nicht mit der NIE-Nummer zu vergleichen.

Zum permanenten Aufenthaltsrecht in Spanien ist die "Residencia" innerhalb von 3 Monaten nach Ihrer Ankunft zu beantragen. Die Grüne NIE-Karte, auch als "Tarjeta de residencia" bezeichnet, wird für gewöhnlich nach der Beantragung im Scheckkartenformat ausgestellt. Sie ist somit das Dokument zum Aufenthaltsrecht in Spanien. Zur Residencia informieren wir aufgrund des Umfangs in unserem separaten Beitrag.

  • Was geschieht mit der NIE-Nummer, wenn eine Person Spanien wieder verlässt?

Die NIE-Nummer bleibt auch nach dem Verlassen Spaniens weiterhin gültig und muss nicht abgemeldet oder zurückgegeben werden. Die NIE-Nummer ist lebenslang gültig und muss auch nicht erneuert werden.

Falls eine Person irgendwann erneut nach Spanien zurückkehren sollte oder für den Fall, dass die NIE-Nummer längere Zeit nicht benutzt wird/wurde, muss sie in Spanien einfach aktiviert werden. Eine Aktivierung ist beim Finanzamt in Spanien ebenfalls nur einmal notwendig.

Ein Missbrauch der NIE-Nummer ist ausgeschlossen, da diese immer einer bestimmten Person zugeordnet ist.

Botschaften / Konsulate Luxemburg, Österreich & Schweiz.

Das Verfahren zur Beantragung der NIE-Nummer über ein spanisches Konsulat in Luxemburg, Österreich oder der Schweiz oder über ein anderes zugehöriges EU-Land – mit Wohnsitz im jeweiligen Land – ist identisch mit dem Verfahren zur Beantragung der NIE-Nummer über ein spanisches Konsulat in Deutschland.

  • Luxemburg

Spanische Botschaft Luxemburg

4 Boulevard Emmanuel Servais

2535 Luxembourg

Tel: +352 46 02 55

E-Mail: emb.luxemburgo@maec.es

Web: https://www.exteriores.gob.es/Embajadas/luxemburgo/es/ServiciosConsulares/Paginas/index.aspx

  • Österreich

Spanische Botschaft Österreich

Argentinierstraße 34

1040 Wien

Tel: +4315055788

E-Mail: emb.viena@maec.es

Web: https://www.exteriores.gob.es/Embajadas/viena/de/Paginas/index.aspx

  • Schweiz

Spanische Botschaft Schweiz

Kalcheggweg 24

3006 Bern  

Tel.: 031 350 52 52

E-Mail: emb.berna@maec.es

Web: https://www.exteriores.gob.es/Embajadas/berna/de/Paginas/index.aspx

 

Für den Erhalt Ihrer NIE-Nummer wünschen wir Ihnen viel Erfolg und gutes Gelingen.

Ihre Ute und Elfi.​

 

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Antragsformular EX 15:

Zur Beantragung Ihrer NIE-Nummer stellen wir Ihnen unter diesem Link das Antragsformular EX 15 als PDF zum Herunterladen und Ausfüllen bereit.

Übersetzungshilfe zum Ausfüllen des Antragsformular EX 15:

Zur Unterstützung beim Ausfüllen des Antragsformulars EX 15 stellen wir Ihnen unter diesem Link eine hilfreiche Übersetzungshilfe als PDF zum Herunterladen bereit.

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