Was ist die NIE-Nummer 
und wozu wird sie benötigt?

Die NIE-Nummer "Número de Identidad de Extranjero" ist in Spanien eine multifunktionale Identifikations- und Steuernummer und dient Personen, die keine spanische Staatsangehörigkeit besitzen. 

Die NIE-Nummer dient ebenso als Steuernummer "Número de Identificación Fiscal" und ist identisch mit der vielbesagten "NIF".

Spanische Staatsbürger benötigen keine NIE-Nummer, sondern stattdessen das "Documento Nacional de Identidad" (DNI ) als Identifikations- und Steuernummer.

Falls kein "Documento Nacional de Identidad (DNI) vorliegen sollte, bestehen die Möglichkeiten, dies entweder bei der Generaldirektion der Polizei (Policía Nacional) oder bei einer Ausländerbehörde (Comisaría de Policía) in Spanien oder bei Wohnsitz in Deutschland im jeweiligen Konsularbezirk (Bundesland) über ein spanisches Konsulat zu beantragen.

  • Wozu ist eine NIE-Nummer in Spanien erforderlich?

Die NIE-Nummer wird in Spanien z. B. zur Abwicklung des Kaufs bzw. Verkaufs von Immobilien oder eines Autos, zum Studium, zur Arbeitsaufnahme, für steuerliche Angelegenheiten, für Bankgeschäfte (Kontoeröffnung), im Falle einer Erbschaft, zur Anmeldung des Wohnsitzes, zum Abschließen eines Wasser-/Telefon-/Stromvertrags, zur Gründung eines Gewerbes oder um einen Mietvertrag abzuschließen u. v. m. benötigt.

Die NIE-Nummer in Spanien ist eine grundlegende "Ausrüstung", wenn Sie in diesem Land leben möchten. In Spanien geht so gut wie nichts ohne eine NIE-Nummer "Número de identificación para extranjero".

  • Die NIE-Nummer über ein spanisches Konsulat in Deutschland beantragen?

Das Verfahren zur Antragstellung für die NIE-Nummer über ein spanisches Konsulat in Luxemburg, Österreich, der Schweiz oder über ein anderes zugehöriges EU-Land mit Wohnsitz im jeweiligen Land ist identisch mit dem Verfahren zur Beantragung der NIE-Nummer über ein spanisches Konsulat in Deutschland.

Der einfachste und oft der kürzere Weg ist, dass Sie glücklicherweise die NIE-Nummer über ein spanisches Konsulat in Deutschland beantragen können.

Das spanische Konsulat in Deutschland stellt keine NIE-Nummer aus, sondern nimmt lediglich den Antrag zur NIE-Nummer an. Die NIE-Nummer wird üblicherweise sodann per E-Mail zugesandt.

Voraussetzung für die Beantragung der NIE-Nummer über ein spanisches Konsulat in Deutschland ist der Wohnsitz im jeweiligen Konsularbezirk (Bundesland).

  • Die NIE-Nummer in Spanien beantragen?

Es besteht ebenso die Möglichkeit, die NIE-Nummer in Spanien zu beantragen. Als Bürger der Europäischen Union benötigen Sie die NIE-Nummer innerhalb von 3 Monaten nach Ihrer Ankunft in Spanien.

Die Bedingung für die Beantragung der NIE-Nummer in Spanien ist behördlich festgelegt: – entweder eine postalische Anschrift (Zustelladresse) oder ein Wohnsitz in Spanien.

Es sollte auch berücksichtigt werden, dass aufgrund verschiedener Faktoren sowohl mit längeren Wartezeiten für die Beantragung eines "NIE-Termins" als auch für den endgültigen Erhalt der NIE-Nummer in Spanien zu rechnen ist.

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