
Residencia in Spanien?
Außer dass eine NIE-Nummer für den Aufenthalt in Spanien notwendig ist und die Anmeldung des Wohnsitzes – das "Empadronamiento" in Spanien zu erledigen ist, – muss die "Residencia" in Spanien beantragt werden.
Die Anmeldung des Wohnsitzes in Spanien bedeutet nicht die "Residencia". Auch gut zu wissen, dass in Spanien die Begriffe „1. Wohnsitz“ oder „2. Wohnsitz“ nicht existieren. In Spanien besteht die Möglichkeit "nur" einen gewöhnlichen Wohnsitz anzumelden.
Die Anmeldung des Wohnsitzes in Spanien schließt einen Wohnsitz in Deutschland NICHT aus.
Am Ende ist dies eine individuelle Entscheidung, ob der Wohnsitz in Deutschland bestehen bleibt oder nicht.
Was ist die Residencia oder die sogenannte "Grüne NIE-Karte?
Die NIE-Nummer wird für gewöhnlich im normalen weißfarbigen A4-Dokument ausgestellt und ist eine grundlegende Identifikationsnummer mit unbegrenzter Gültigkeit für Bürger, die nicht die spanische Nationalität besitzen.
Die "Residencia" wird oft "fälschlicherweise" als grüne NIE-Karte bezeichnet. Die NIE-Nummer ist jedoch nicht mit der Residencia identisch.
Die "Residencia" muss in Spanien beantragt werden, sobald man sich mehr als 3 Monate in Spanien aufhalten will, und dient dem unbefristeten Aufenthalt. Die Residencia, auch als "Tarjeta de residencia" bezeichnet, wird für gewöhnlich nach der Beantragung im Scheckkartenformat ausgestellt. Sie dient somit als Nachweis und gibt demnach das Recht auf eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung in Spanien und ist zunächst für 5 Jahre gültig.
Wo muss die "Residencia" beantragt werden?
Nachdem der Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt - das "Empadronamiento" am Wohnort in Spanien angemeldet wurde, muss die "Residencia" beim ortszuständigen Ausländeramt oder beim Polizeirevier beantragt werden. Es sei denn, eine bevollmächtigte Person wird entsendet.
Welche Dokumente müssen zur Beantragung der "Residencia" vorliegen?
• Ein gültiger Personalausweis oder ein gültiger Reisepass.
• Die Meldebescheinigung "Certificado de Empadronamiento".
• Für den Erhalt der Residencia sind ausreichend finanzielle Mittel nachzuweisen: Überwiegend wird der Nachweis auf die persönliche und familiäre Situation fokussiert und kann je nach Provinz abweichend sein. Ein gesetzlich festgelegter Betrag liegt nicht vor.
Je nach Provinz sind entweder ein Guthaben auf einem spanischen Konto oder ein tagesaktuelles spanisches Bankzertifikat (nicht älter als 3 Tage) oder Kontoauszüge oder der Nachweis einer Immobilie oder der Nachweis über ein Einkommen (Rentenbescheid oder Gehaltsnachweis) – oder ein beliebiger Nachweis über finanzielle Mittel vorzulegen.
Das nachzuweisende Vermögen variiert derzeit je nach Provinz und beträgt pro Person etwa 8000 € - ohne Gewährleistung.
Der Nachweis über die gesetzliche oder private Krankenversicherung ist vorzulegen.
Gegebenenfalls ist je nach Provinz ein polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen.
Die "Residencia" muss persönlich vor Ort unterschrieben und abgeholt werden, es sei, eine bevollmächtigte Person wird entsendet.
Während des Zeitraums von 5 Jahren sollte der gewöhnliche Aufenthalt in Spanien ohne Unterbrechung sein. Eine Unterbrechung innerhalb von Zeiträumen von mehr als sechs Monaten pro Jahr könnte die Gültigkeit des Aufenthaltsrechts beeinflussen. Nach 5 Jahren erhält man automatisch das Recht auf einen unbefristeten Aufenthalt.
Ein weiterer Antrag auf die "Residencia" ist nicht erforderlich. Damit das Daueraufenthaltsrecht dokumentiert werden kann, wird allgemein empfohlen, eine Bescheinigung anzufragen.
Hinweis: Die Anforderungen für die Beantragung der "Residencia" können oft von Provinz zu Provinz und von Behörde zu Behörde variieren.
Bei Verwaltungsangelegenheiten besteht die Möglichkeit, auch Unterstützung durch eine deutschsprachige Gestoria oder eines Gestor in Anspruch zu nehmen. (Gestoria/Gestor ist ein Vermittler zwischen den Bürgern und dem staatlichen Verwaltungsapparat in Spanien). Es lohnt sich oft, die Preise der Anbieter zu vergleichen.
Wir wünschen einen schönen Aufenthalt in Spanien.
Ihre Ute und Elfi.