
Selbstständig "Autónomo"
in Spanien werden?
Mehr und mehr Personen tragen sich mit dem Gedanken, in Spanien "Autónomo" (selbstständig) zu werden.
In unserem hiesigen Beitrag reißen wir "nur" grob die notwendigsten Schritte sowie einiges Wissenswertes zum Selbstständigwerden in Spanien an.
Um in Spanien selbstständig werden zu können, ist u. a. das Alter von 18 Jahren notwendig.
Außer dass eine NIE-Nummer vorliegen muss und die Anmeldung des Wohnsitzes zu tätigen ist, sind weitere zusätzliche Formalitäten zu erledigen: z. B. die Anmeldung beim Finanzamt "Agencia Tributaria" als Selbstständiger (Autónomo) und die Anmeldung bei der Sozialversicherung (Seguridad Social). Zudem ist die Eröffnung eines Bankkontos erforderlich und je nach kommerziellen Aktivitäten ist zudem eine Eröffnungslizenz vom Rathaus notwendig.
Vor einer Firmengründung ist zudem eine Marktanalyse bei einem professionellen Dienstleister empfehlenswert und trägt zur Tragfähigkeit einer Geschäftsidee bei und dazu, Marktpotenziale zu erkennen.
Bei Unternehmen und je nach Unternehmensform muss eine geeignete Rechtsform ersichtlich sein - wie z. B. eine sogenannte "Sociedad Limitada Profesional" oder eine "Sociedad de Responsabilidad Limitada" (S. L., die einer GmbH gleichkommt) oder eine "Empresario Individual, autónomo" oder eine Personengesellschaft oder eine BGB-Gesellschaft "Sociedad Civil" oder eine Aktiengesellschaft, "Sociedad Anonima – S. A.".
Sonderregelung für Nicht-Residente: Es besteht die Möglichkeit, als "Nicht-Resident" für die ersten fünf Jahre nach dem Zuzug von einer steuerlichen Sonderregelung zu profitieren.
Neben den rechtlichen Rahmenbedingungen und Richtlinien für die Gründung eines Unternehmens existieren auch verschiedene steuerliche Aspekte, die im Voraus berücksichtigt und geklärt werden müssen. Aufgrund der Komplexität und der sich ständig ändernden Rahmenbedingungen empfehlen wir die Unterstützung eines Rechtsanwaltes sowie eines Steuerberaters oder einer Gestoria oder eines Gestors, die mit Unternehmensgründung sowie Steuerrecht in Spanien vertraut sind, um alle steuerlichen Vor- und Nachteile sowie Möglichkeiten einer Rechtsform abzuwägen.
Neugründer und Junggründer können unter bestimmten Voraussetzungen für einen gewissen Zeitraum steuerliche Vergünstigungen oder Kredite zu vorteilhaften Konditionen erhalten. Dies wiederum hängt von bestimmten Bedingungen ab. Z. B. gibt es auch das sog. Startup-Gesetz (Ley de fomento del ecosistema de las empresas emergentes) in Spanien.
https://spainadvisers.com/de/spanien-startup-gesetz/
Krankenversicherung bei Selbstständigkeit?
Ab dem Zeitpunkt der Gewerbeanmeldung in Spanien sind die Beantragung sowie die Registrierung als Selbstständiger "Autónomo" bei der spanischen Sozialversicherung "Seguridad Social" verpflichtend, um einen Rechtsanspruch auf Leistungen wie Krankenversicherung, Rentenversicherung und andere soziale Absicherungen zu erhalten.
Für Selbstständige, die zum ersten Mal in Spanien tätig werden, besteht die Möglichkeit, während der ersten 2 Jahre für einen Pauschaltarif „Tarifa Plana", der bei ca. 80 €/Mtl. beginnt.
Gewerbesteuer.
Die Gewerbesteuer "Impuesto sobre Actividades Económicas", abgekürzt "IAE" wird für gewöhnlich von den Gemeinden erhoben, in der die Tätigkeit ausgeübt wird.
Rechtlicher Hinweis:
Für externe verlinkte Inhalte übernehmen wir trotz Prüfung keine Haftung.
Dieser Beitrag stellt keine Beratung zur Unternehmensgründung oder Steuer- und Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt oder Steuerberater oder von einem Gestor oder einer Gestoria, die mit Unternehmensgründung sowie Steuerrecht in Spanien vertraut sind, klären.