Krankenversicherung und 
Gesundheitsversorgung in Spanien?

Das spanische Gesundheitssystem genießt in Europa außer einer hervorragenden Qualität ebenso einen hohen Stellenwert. Zudem stehen im spanischen Gesundheitswesen zahlreiche mehrsprachige Ärzte zur Verfügung.

  • Wie funktioniert die Krankenversicherung für Rentner*Innen in Spanien?​

Als Rentner/in sind Sie in Deutschland in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Nach Verlegung des Wohnsitzes nach Spanien erhält man durch die Vorlage eines S1-Dokumentes das Recht auf eine Krankenversicherung und somit auf die gesundheitliche Grundversorgung in Spanien.

  • Welches Formular ist als Rentner/in erforderlich, um in Spanien eine Krankenversicherung zu beantragen?

Um in Spanien Anrecht auf die Krankenversicherung zu erhalten, müssen Sie das S1-Dokument bei Ihrer zuständigen deutschen Krankenkasse beantragen oder vorlegen. (Wir stellen Ihnen weiter unten den Link zur Krankenkasse zur Verfügung, über den Sie das Dokument S1 herunterladen und bei Ihrer zuständigen Krankenkasse einreichen können  Für jedes Familienmitglied, das mit Ihnen nach Spanien auswandert, muss bei Ihrer zuständigen deutschen Krankenkasse ein S1 beantragt oder eingereicht werden.​

Tipp: Es ist empfehlenswert, den Antrag auf das S1-Dokument bereits vor Ihrem Umzug nach Spanien bei Ihrer zuständigen Krankenkasse zu stellen oder das S1 Dokument einzureichen. 

Wenn Sie das S1 erst nach Ihrem Umzug beantragen, kann dies zu Verzögerungen bei der Anmeldung Ihrer Krankenversicherung in dem Land führen, in dem Sie Ihren neuen Wohnsitz registrieren. Der Wohnsitz in Deutschland (falls diese Möglichkeit bestehen sollte) kann weiterhin bestehen bleiben und ein gewöhnlicher Wohnsitz (kein zweiter Wohnsitz) in Spanien angemeldet werden.

  • Was ist das S1-Dokument und wofür wird es verwendet?

Das S1-Dokument steht üblicherweise RentnerInnen zu, die gesetzlich in Deutschland krankenversichert sind und ihren Wohnort von Deutschland ins EU-Ausland verlegen.

Mit dem S1-Dokument wird der Anspruch auf die gesundheitliche Grundversorgung durch die gesetzliche Krankenversicherung in Spanien bescheinigt. Nur mit dem S1 erhalten Sie nach Ihrer Wohnsitzanmeldung als gesetzlich Krankenversicherter Anspruch auf eine Krankenversicherung in Spanien.

Das spanische Gesundheitssystem "Sistema Nacional de Salud -SNS" deckt die grundlegende Gesundheitsversorgung ab, einschließlich Hausarzt, Fachärzte, Notfälle, Krankenhausaufenthalte in Spanien.

  • Liegen ärztliche Befunde vor oder nehmen Sie dauerhaft Medikamente ein?

Falls in Deutschland ärztliche Befunde vorliegen oder dauerhaft Medikamente eingenommen werden, ist es empfehlenswert, Ihre ärztlichen Befunde und einen Medikamentenplan vor Ihrer Auswanderung bei Ihren behandelnden Ärzten anzufragen.

  • Wurde in Deutschland eine länger andauernde medizinische Behandlung begonnen? Was nun?

Falls in Deutschland eine länger andauernde medizinische Behandlung begonnen wurde, ist zu empfehlen, vor Ihrer Auswanderung mit Ihrer zuständigen deutschen Krankenkasse eine vorherige spezifische Abklärung zu veranlassen.

Dies dient vor allem dazu, sicherzustellen, dass die Kostenübernahme auch im Ausland geregelt ist, da eine Auswanderung Ihren Versichertenstatus ändert und Sie sonst auf hohen Kosten sitzen bleiben könnten.

  • Krankenversicherung bei Erwerbstätigen - "Entsandte"?

Erwerbstätige, die von ihrem Arbeitgeber zeitweilig in ein anderes Land entsandt werden, um dort ihre Arbeit auszuführen, werden allgemein als "Entsandte" bezeichnet.

Der Arbeitgeber beantragt eine A1-Bescheinigung bei der zuständigen gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland, woraufhin die Bescheinigung A1 ausgestellt wird. Dies bedeutet u. a., dass weiterhin Sozialversicherungsbeiträge und Steuern in Deutschland gezahlt werden. Der Arbeitnehmer bleibt demnach weiterhin in Deutschland sozialversichert. Mit der A1-Bescheinigung sind entsandte Personen in Spanien krankenversichert, da das Dokument nachweist, dass sie weiterhin dem Sozialversicherungsrecht des Heimatlandes unterliegen.

Die Bescheinigung gilt in der Regel bis zu 24 Monate. Während dieses Zeitraums bleibt der Arbeitnehmer weiterhin in Deutschland steuer- und sozialversicherungspflichtig. Jedoch nicht mehr nach Ablauf der 24 Monate.

  • Krankenversicherung bei Selbstständigkeit?

Ab dem Zeitpunkt der Gewerbeanmeldung in Spanien wird der Gewerbetreibende in der Sozialversicherung "Seguridad Social" pflichtversichert. Ab dem Zeitpunkt ist man in Spanien kranken- und rentenversichert. Während der ersten 2 Jahre besteht die Möglichkeit eines Pauschaltarifs "Tarifa Plana", der bei ca. 80 €/Mtl. beginnt. 

  • Auswandern ohne Erwerbstätigkeit?

Wandern Sie ohne Erwerbstätigkeit nach Spanien aus und waren bisher in Deutschland in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert?

Dann fällt normalerweise bei der Abmeldung Ihres Wohnsitzes in Deutschland Ihre Krankenversicherung mit der Auswanderung nach Spanien weg. Falls eine private Krankenversicherung bestehen sollte, besteht je nach Versicherungsgesellschaft die Möglichkeit, diese mit nach Spanien umzuziehen.

  • Krankenversicherung bei Jobannahme?

Bei einer Jobaufnahme in Spanien meldet Sie in der Regel der spanische Arbeitgeber bei der spanischen Sozialversicherung "Seguridad Social" an. Ab dem Zeitpunkt sind Sie in Spanien automatisch über den Arbeitgeber kranken- und rentenversichert.

  • Welche Schritte sind in Spanien zu erledigen?

Nach Ihrer Wohnsitzanmeldung in Spanien gehen Sie mit Ihrer Meldebescheinigung der Gemeinde, Ihrer NIE-Nummer sowie dem S1-Dokument zu Ihrer ortsansässigen Sozialversicherungskasse "Instituto Nacional de la Seguridad Social – INSS" oder zum örtlichen Gesundheitszentrum "centro de salud" in Spanien, um sich im spanischen Gesundheitssystem "Sistema Nacional de Salud" registrieren zu lassen.

  • Welche Unterlagen sind erforderlich für den Erhalt von medizinischen Leistungen in Spanien?

– S1-Dokument.– Gültiger Reisepass/Personalausweis.– NIE-Nummer (spanische Bürger benötigen keine NIE-Nummer) – Meldebescheinigung der Gemeinde "volante de empadronamiento" grundsätzlich nicht älter als 3 Monate.

Bei Ihrer ortsansässigen Sozialversicherungskasse "Instituto Nacional de la Seguridad Social – INSS" oder beim örtlichen Gesundheitszentrum "centro de salud" beantragen Sie die spanische Krankenversicherungskarte "tarjeta sanitaria" - auch SIP-Karte genannt.

Normalerweise ist eine Terminvereinbarung "cita previa" erforderlich, die auf der Website der "Seguridad Social" (INSS) beantragt werden kann.

Spätestens nach 30 Tagen erhalten Sie per Post ein Schreiben, das die spanische Sozialversicherungsnummer enthält. Mit diesem Schreiben "Documento acreditativo del derecho a la asistencia sanitaria (Normativa Intenational)" gehen Sie zum ortsansässigen Gesundheitszentrum "centro de salud", um die spanische Krankenversicherungskarte "tarjeta sanitaria" (SIP-Karte ) zu beantragen.

Mit der "tarjeta sanitaria" erhalten Sie das Recht auf die gesundheitliche Grundversorgung in Spanien. Das Gesundheitszentrum "centro de salud" ist zuständig, um medizinische Versorgung anzubieten.

Bei der Antragstellung wird Ihnen auch ein Hausarzt "Médico de familia" (Allgemeinmediziner) zugewiesen, um eine umfassende Betreuung anzubieten. Der "Médico de familia" ist zuständig für die Ausstellung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, zur Prävention, Diagnose, Behandlung von Krankheiten sowie psychischen Problemen und stellt bei Bedarf Überweisungen üblicherweise an Fachärzte in Krankenhäusern aus.

Es besteht auch die Möglichkeit einen Facharzt für die Betreuung im Referenzkrankenhaus in Ihrem ortsansässigen Umkreis zu wählen. Überwiegend erfolgt dies zusammen mit Ihrem Hausarzt "Médico de familia".

  • Was ist die "EHIC"?

Auf der Rückseite der deutschen Gesundheitskarte befinden sich ein blaues EU-Emblem mit dem Kürzel Ihres Ausgabestaates (z. B. „DE“ für Deutschland) sowie Ihre persönlichen Daten und das Ablaufdatum aufgedruckt. Diese Angaben sowie das blaue EU-Emblem symbolisieren die sogenannte "EHIC", die europäische Krankenversicherungskarte.

Mit der europäischen Krankenversicherungskarte besteht bis zu 3 Monate weiterhin die Möglichkeit, bei medizinisch notwendiger Gesundheitsversorgung einen Notfallarzt oder eine Notfallambulanz in Spanien aufzusuchen.

Die europäische Krankenversicherungskarte bietet Zugang zu medizinisch notwendiger Gesundheitsversorgung für vorübergehende Aufenthalte (Notfälle, Notaufnahme) innerhalb der EU zu gleichen Bedingungen wie für Einheimische (keine privaten Behandlungen oder Rücktransporte).

Falls Ihnen die europäische Krankenversicherungskarte "EHIC" auf der Rückseite der deutschen Gesundheitskarte nicht vorliegen sollte, ist es empfehlenswert, jene kostenfrei bei Ihrer Krankenkasse vor der Auswanderung zu beantragen.

  • Besteht das Recht auf freie Wahl eines Hausarztes "Médico de familia"?

Je nach Provinz existieren unterschiedliche Regelungen. Wenn z. b. Unzufriedenheit, sprachliche Barrieren oder andere Schwierigkeiten bestehen sollten, kann die Möglichkeit gegeben sein, den "Médico de familia" innerhalb derselben Umgebung des "Centro de salud" Ihres Wohnorts frei zu wählen. Dafür müssen Sie vorher an Ihrem Wohnsitz zuständigen "Centro de salud" einen Antrag einreichen.

  • Notfälle?

In allen Notfällen, selbst bei leichter Übelkeit oder sonstigen plötzlichen gesundheitlichen Belangen, kann man direkt ohne Überweisung vom Hausarzt "Médico de familia" die Notaufnahme "Urgencia" in Anspruch nehmen.

  • Kostenbeteiligung an verschriebenen Medikamenten und zahnmedizinischen Behandlungen?

Die Kostenbeteiligung an verschriebenen Medikamenten (je nach Medikament) unterliegt in Spanien einer prozentuellen Kostenbeteiligung.

Tipp: Informieren Sie sich bei der gesetzlichen Krankenversicherung "Seguridad Social" in Spanien zur Höhe der Selbstbeteiligung an verschriebenen Medikamenten.

  • Bei zahnmedizinischer Versorgung übernimmt die spanische Krankenversicherung nur die Kosten für Zahnextraktion und für zahnmedizinisch notwendige Leistungen oder je nachdem nur eine minimale Übernahme.

Bei z. B. Zahnprothesen übernimmt die spanische Krankenversicherung die Kosten in der Regel nicht oder nur sehr eingeschränkt, da Zahnersatz im öffentlichen spanischen System oft als nicht notwendige Leistung gilt und selbst gezahlt werden muss. Das Gleiche gilt auch bei Augenbehandlungen.

Für eine umfassende Abdeckung zahnmedizinischer Behandlungen oder bei Augenbehandlungen ist eine private Zusatzversicherung empfehlenswert.

  • Krankenkassenbeitrag sowie Beitrag zur Pflegeversicherung?

Der Krankenkassenbeitrag sowie der Beitrag zur Pflegeversicherung werden weiterhin in Deutschland von Ihrer Rente abgezogen.

Zwischen Deutschland und Spanien besteht hinsichtlich der Gesundheitsfürsorge ein Abkommen. Die Abrechnung der angefallenen Gesundheitskosten erfolgt direkt über die Krankenkassen zwischen Spanien und Deutschland.

  • Besteht die Möglichkeit weiterhin ärztliche Behandlungen in Deutschland in Anspruch zu nehmen?

Sobald Sie Ihren Wohnsitz nach Spanien verlegt haben, können Sie weiterhin mit Ihrer gewöhnlichen deutschen Krankenversichertenkarte ärztliche Behandlungen in Deutschland in Anspruch nehmen.

  • Was ist eine provisorische SIP-Karte?

Eine SIP-Karte für 6 Monate ist eine provisorisch gültige Krankenversicherungskarte und erhältlich für Langzeitaufenthalter ohne spanische Residencia. Die SIP-Karte für 6 Monate bietet jedoch eingeschränkten Zugang zu grundlegenden Gesundheits-Leistungen und deckt Fachärzte oder Krankenhäuser nur im Notfall ab. Diese provisorische 6 Mon. SIP-Karte ist nicht dasselbe wie die reguläre SIP-Karte, die den vollständigen Zugang zu Gesundheitsleistungen in Spanien ermöglicht. 

  • Private Krankenversicherung oder Krankenzusatzversicherung?

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse bieten eine solide Grundversorgung und reichen völlig aus, es sei Ihre individuellen Bedürfnisse und Präferenzen liegen z. B. in privatärztlicher Versorgung oder in der persönlichen Entscheidung.

Außer einer riesigen Auswahl an Anbietern für eine private Krankenversicherung respektive Krankenzusatzversicherung sowie einer Vielzahl an Tarifangeboten und damit verbundenen verschiedenen Beitragshöhen sowie Leistungen ist das Thema zu umfangreich sowie zu komplex und zudem ein sehr persönliches Thema, so dass es hierzu maßgeschneiderte sowie professionelle Beratung benötigt.

Zahlreiche privat- oder zusatzversicherte Auswanderer empfehlen die Asssa-Versicherungsgesellschaft.

Weitere Informationen erhalten Sie über den Weblink der Asssa:

https://www.asssa.es/de/

  • Unterhalb stellen wir Ihnen den Link zur Krankenkasse zum Herunterladen des Dokuments S1 bereit. Hier steht Ihnen ebenso ein Infoblatt zur Verfügung.

https://www.krankenkassen.de/ausland/portable/s1/

Den Vordruck S1 ist es möglich auszudrucken und bei Ihrer deutschen Krankenversicherung (Terminvereinbarung empfehlenswert) vorzulegen, bei der Sie versichert sind. 

Wir wünschen Ihnen den Erhalt Ihrer Gesundheit.

Ihre Ute und Elfi.

 

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